100 km/h-Zulassung für Fahrzeug-Gespanne
Anhänger können unter bestimmten Vorausssetzungen die Erlaubnis erhalten, mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen bewegt zu werden.
Voraussetzungen
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) vorzuführen.Erforderliche Unterlagen
- Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung über die technische Prüfung, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen.
- Zulassungbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine des Anhängers
- Zulassungbescheinigungen Teil II oder Fahrzeugbrief des Anhängers
- Das erforderliche 100 km/h-Schild können Sie bei den hier ansässigen Schilderfirmen erhalten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 11,50 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
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