Halterauskünfte
Eine Auskunft über eine Fahrzeughalterin beziehungsweise einen Fahrzeughalter kann die Zulassungsbehörde erteilen, wenn triftige Gründe (beispielsweise Verkehrsunfall) vorliegen.
Voraussetzungen
Eine Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister kann zur Verfolgung von Rechtsansprüchen beantragt werden, soweit es sich um einen verkehrsbezogenen Anspruch handelt.Erforderliche Unterlagen
Per Post:
Persönlich:
- Formular: Auskunft aus dem örtlichen Fahrzeugregister
- Einen Verrechnungsscheck über 5,10 Euro.
Anderenfalls wird die Auskunft per Nachnahme erhoben, dabei fallen zusätzlich Nachnahmegebühren an. - Einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag.
Persönlich:
- Für die direkte Halterauskunft in der Zulassungsstelle benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns persönlich besuchen. Die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.Halteranfragen können per Post gestellt werden.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Anfragen vor Ort: sofort
Postalische Anfragen: circa 1 Woche
Postalische Anfragen: circa 1 Woche
Was ist zu bezahlen?
- Die Gebühr beträgt 5,10 Euro.
- Bei Versand per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr erhoben.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

