Internationaler Fahrzeugschein
Ein internationaler Fahrzeugschein ist erforderlich, wenn Sie mit Ihrem in Deutschland angemeldeten Fahrzeug vorübergehend außerhalb Europas fahren wollen.
Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zur vorhandenen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr.
Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- Personalausweis oder Reisepass
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 11,20 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

