Kurzzeitkennzeichen
Diese Kennzeichen gelten für eine einmalige Nutzung im Zeitraum von maximal 5 Tagen. Die Zahlen im rechten Feld eines Kurzzeitkennzeichen geben das Datum des letzten Nutzungstages an. Sie werden nur für Probe-, Überführungs- oder Prüfungsfahrten ausgestellt.
Voraussetzungen
Ein Kurzzeitkennzeichen kann von jedem, der einen Wohnsitz (auch im EG-Ausland) nachweist (Meldebescheinigung oder Eintrag in Ausweis/Pass) beantragt werden.Erforderliche Unterlagen
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II) oder Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, Ersteigerungsnachweis oder vergleichbare Erwebsunterlagen.
Sofern keine Fahrzeugpapiere vorgelegt werden, muss die Fahrzeugidentnummer aus den vorgelegten Unterlagen zu entnehmen sein. - Personalausweis oder Reisepaß der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters. Nicht-Düsseldorfer benötigen, sofern aus ihren Personalpapieren nicht die aktuelle Anschrift hervorgeht, eine Meldebescheinigung.
- Bei Firmen:
Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei juristischen Personen:
Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei freiberuflicher Tätigkeit:
Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, Mietvertrag und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten - Bei Vereinen:
Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten - Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
Schriftliche Einwilligung und Personalausweis bei der Erziehungsberechtigten.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr beträgt 10,50 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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