Lastschriftverfahren-Information
Die Zulassung eines Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde erfolgt in Nordrhein-Westfalen erst dann, wenn eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (Lastschriftverfahren)erteilt wurde.
Zu diesem Zweck ist eine Einzugsermächtigung vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen, zu unterschreiben und bei der Zulassung mit vorzulegen.
Hierdurch ergeben sich für Sie unter anderem folgende Vorteile:
- Sie brauchen keinen Überweisungsträger auszufüllen.
- Sie sparen sich den Weg zum Geldinstitut.
- Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nicht vergessen.
- Sie haben Mahnungen und Säumniszuschläge nicht zu befürchten.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung sorgfältig aus, unterschreiben Sie diese und legen Sie diese bei der Zulassung vor. Wird die Einzugsermächtigung für das Konto eines Dritten erteilt, ist auch die Unterschrift des Kontoinhabers erforderlich.
- Das für die Einzugsermächtigung angegebene Konto muss die erforderliche Deckung aufweisen, weil sonst für das kontoführende Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung besteht.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzten, erlischt automatisch die erteilte Lastschrifteinzugsermächtigung.
Bei Anmeldung eines anderen Fahrzeuges müssen Sie erneut eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilen.
- Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Stellen außerhalb der Steuerverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.

