Rotes Oldtimer-Kennzeichen
Nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) können rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Halter von Oldtimer-Fahrzeugen ausgegeben werden.
Somit ist es möglich, mit dem Kraftfahrzeug nicht nur Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen, sondern das rote Kennzeichen auch bei der Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen sowie für die Anfahrten zu und die Abfahrten von solchen Veranstaltung zu führen.
Darüber hinaus dürfen mit diesem roten Kennzeichen auch Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung der betreffenden Fahrzeuge durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf gemeldete Firmen oder Personen möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Einen schriftlichen Antrag (formlos), der Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug/den Kraftfahrzeugen enthalten soll.
- Einzugsermächtigung
(Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer) - Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Berlin. Dieses erhalten Sie in den Bürgerbüros.
Bei der Beantragung geben sie bitte das Aktenkennzeichen 33/52-Oldtimer-Kennzeichen an. - Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Diese können Sie ebenfalls in den Bürgerbüros
unter Angabe des obigen Aktenkennzeichens beantragen.
- Nachweis über die Teilnahme oder Anmeldung an Oldtimer-Veranstaltungen.
- Nachweis über vorhandene Stellplätze bei zwei oder mehr Fahrzeugen.
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
für rote Kennzeichen - Das Kennzeichen wird zunächst auf ein Jahr befristet. Nach Ablauf des Jahres werden Nachweise über die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen verlangt. Hiervon wird die weitere Zuteilung des Kennzeichens abhängig gemacht.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Die Gebühr für die Erstbearbeitung inklusiver Erstellung des Fahrzeugscheines beträgt 150,00 Euro.
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
|
zulassungsstelle@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

