Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern
Bei Verlust oder Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich.
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
- Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU)
- Verlusterklärung
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters
- (Kennzeichenschild):
Wenn nur ein Kennzeichenschild verloren oder gestohlen wurde, ist das noch vorhandene Kennzeichenschild mitzubringen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort
Was ist zu bezahlen?
- Die Gebühr beträgt 27,10 Euro.
- bei notwendigem Tausch alte in neue Papiere 35,30 Euro
- Wunschkennzeichen 10,20 Euro
bei vorheriger Reservierung 12,80 Euro
Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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