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Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

2011-11-09T09:39:05+00:00 TMP_00000 Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug

Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.

Dieses geschieht jetzt elektronisch.
Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.

Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten

Voraussetzungen

Keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlich

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

sofort nach Eingang

Was ist zu bezahlen?

Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
E-Mail zulassungsstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
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24. Mai 2012 | 00:10 Uhr

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