Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug
Sie haben die Versicherungsgesellschaft gewechselt, bei der Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Diese Veränderung muss der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
Dieses geschieht jetzt elektronisch.
Bitten Sie Ihre Versicherung, den Versicherungswechsel der Zulassungsbehörde durch Vorlage einer "Versicherungsbestätigung zur Übermittlung" mitzuteilen.
Ihre Versicherung übersendet uns dann per Datenaustausch die neuen Versicherungsdaten
Voraussetzungen
KeineErforderliche Unterlagen
keine
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Durch die elektronische Übermittlung ist keine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde erforderlichFormulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Dienstleistung kann formlos beantragt werden.
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
sofort nach Eingang
Was ist zu bezahlen?
Die Annahme und Verarbeitung von Versicherungswechseln ist kostenlos.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinKontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr
Öffnungszeiten bei vorheriger Terminvereinbarung: Mo, Di 7.30-16.00 Uhr Do 7.30-18.00 Uhr Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr Rückrufservice |
| Telefon 0211 | 89-91 |
|
zulassungsstelle@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Höherweg 101
40233 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
40200 DüsseldorfAbteilung Straßenverkehrsamt |
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Abteilung Straßenverkehrsamt |

