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Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

2011-09-19T11:00:13+00:00 99001011 Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland
Bei Einfuhr eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland sind folgende Unterlagen vorzulegen.

Voraussetzungen

Die Zulassung ist nur für in Düsseldorf mit Hauptwohnsitz gemeldete Personen, Handelsunternehmen oder für Firmen möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis und/oder EG-Typengenehmigung

  • COC (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder Datenblatt

  • Ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EG-Mitgliedsstaaten)

  • Umsatzsteuererklärung (erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten, deren Erstzulassung nicht länger als sechs Monate zurückliegt oder deren Laufleistung nicht mehr als 6.000 km beträgt)

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

  • Einzugsermächtigung
    (Angabe Ihrer Bankverbindung für die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer)

  • Prüfbericht Hauptuntersuchung (HU) oder
    Technisches Gutachten gemäß § 21 StVZO (Gutachten entfällt bei EG-Typengenehmigung, hier ist nur gegebenenfalls eine neue HU durchzuführen)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters



  • Bei Firmen:
    Bescheinigung der Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt) und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten

  • Bei juristischen Personen:
    Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

  • Bei freiberuflicher Tätigkeit:
    Nachweis durch eine Kammer, zum Beispiel Ärztekammer, und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten

  • Bei Vereinen:
    Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern:
    Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.

Die beauftragte Person benötigt eine Vollmacht und ihren Personalausweis sowie den Personalausweis desjenigen, der die Vollmacht erteilt hat.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

sofort

Was ist zu bezahlen?

Die Gebühren betragen 40,70 EURO (inklusive Zuteilung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)).

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Die Möglichkeit der Bezahlung mit Bargeld kann in der bisher gewohnten Form (Betrieb von 3 Kassenautomaten) nicht mehr angeboten werden. Halten Sie daher bitte Ihre EC-Karte bereit.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 7.30-13.00 Uhr


Öffnungszeiten bei vorheriger
Terminvereinbarung:
Mo, Di 7.30-16.00 Uhr
Do 7.30-18.00 Uhr
Mi, Fr 7.30-13.00 Uhr

Rückrufservice
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29107
E-Mail zulassungsstelle@duesseldorf.de
Hausanschrift Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Einwohnerwesen
Abteilung Straßenverkehrsamt
33
40200 Düsseldorf
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