Umweltamt: Teilnahme an der Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes möglich

| Umwelt Verkehr Erstellt von Paulat, Volker

Güterzug an der Wittelsbachstraße

Düsseldorfer können sich noch bis Mittwoch, 7. März, am Teil B des Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes EBA beteiligen. Darauf weist das Umweltamt der Stadt hin.

Düsseldorfer können sich noch bis Mittwoch, 7. März, am Teil B des Lärmaktionsplans des Eisenbahn-Bundesamtes EBA beteiligen. Darauf weist das Umweltamt der Stadt hin. Um den Lärmschutz an den Eisenbahnstrecken zu verbessern, entwickelt das Eisenbahn-Bundesamt solche Lärmaktionspläne. Unter www.laermaktionsplanung-schiene.de gibt es weitere Informationen und die Möglichkeit an der Umfrage teilzunehmen. Alternativ zur Online-Beteiligung lassen sich Beiträge per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, schicken. Der Fragebogen kann dort auch gedruckt angefordert werden.

"Mit einer hohen Anzahl von Teilnehmern kann dem Lärmschutz an Düsseldorfer Bahnstrecken mehr Nachdruck verliehen werden", sagt Umweltdezernentin Helga Stulgies. "Ich empfehle jedem, der vom Lärm an Haupteisenbahnstrecken betroffen ist, sich zu beteiligen."

Die erste Phase der Öffentlichkeits­beteiligung zum Lärmaktionsplan Teil A im vergangenen Sommer fand ein breites Echo. Bundesweit haben etwa 38.000 Betroffene auf ihre Belastungen ausgehend vom Schienenverkehr hingewiesen. Laut Umweltamtsleiter Thomas Loosen war die Resonanz aus Düsseldorf besonders gut: "Fast 1.800 Bürgerinnen und Bürger haben sich beteiligt. Beim Eisenbahn-Bundesamt wurde so das Augenmerk auf die Güterzugstrecke Rath-Eller, die Schnellzugtrasse durch Angermund und weitere belastete Schienenabschnitte zwischen Derendorf, Bilk und Garath gelenkt." Der Teil A des Lärmaktionsplans, der auch Gegenstand der aktuellen Befragung ist, kann unter: www.eba.bund.de/download/LAP_Teil_A_2018.pdf heruntergeladen werden.

Der bundesweite Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes soll Mitte des Jahres 2018 fertig sein.

Hintergrund der Lärmaktionsplanung

Die Lärmaktionsplanung beruht auf der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG), die 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) im Teil "Lärmminderungsplanung" als Paragrafen 47a bis 47f in deutsches Recht übernommen wurde. In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne näher geregelt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr.

Neben dem Eisenbahn-Bundesamt sind die Kommunen verpflichtet, für den in ihrem Stadtgebiet auftretenden Umgebungslärm eigene Lärmaktionspläne aufzustellen.

Als Umgebungslärm werden "unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien" bezeichnet, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Nach EG-Umgebungslärmrichtlinie zählt dazu Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr entsteht, sowie Lärm, der von Industrieanlagen und Häfen ausgeht.

Die Grundlage für Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, die nach § 47c BImSchG erstellt werden. Sie beinhalten die von Lärmquellen ausgehenden Belastungen und die Anzahl der davon betroffenen Menschen.