Querflöte, Klarinette, Saxophon, Oboe, Fagott
Nach den aktuellen pädagogischen Erfahrungen kann mit dem Unterricht auf der Querflöte, Klarinette und dem Saxophon direkt nach der Grundausbildung begonnen werden. Im Falle von Oboe und Fagott ist unter Umständen wegen physischer Beanspruchung ein späterer Unterrichtsbeginn angemessen (ca. 11 bis 13 Jahre).
Zur Beantwortung Ihrer verbleibenden Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksleitung. Ein Anmeldeformular erhalten Sie hier.

Clara Schumann

