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Bewachungserlaubnisse gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO)

Für die Gründung eines Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmens werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    (Düsseldorf: Amtsgericht, Werdener Strasse 1)
  • Führungszeugnis (Belegart 0) vom Bundesamt für Justiz in Bonn
    (Zu beantragen bei der Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen ) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • vorläufige Deckungszusage einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Mittelnachweis -
    Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank reicht als entsprechender Nachweis aus.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, Verwendungszweck: Bewachungserlaubnis)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
    Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung

Gebühren

Für die Erteilung der Bewachungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,- und 1.500,- EUR erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis. Bei Antragstellung ist 1/4 der Verwaltungsgebühr als Vorgebühr zu entrichten.

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Bitte beachten sie zusätzlich, dass die oben beschriebenen Unterlagen teilweise ebenfalls gebührenpflichtig sind.

Hinweis:

Es empfiehlt sich, Preisvergleiche bei verschiedenen Versicherern vorzunehmen.
Erteilung einer Reisegewerbekarte
Adresse Worringer Straße 111
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail makler.ordnungsamt@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-93213
Telefax 0211 89-29188
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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24. Mai 2012 | 03:21 Uhr

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