Bewachungserlaubnisse gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO)
Für die Gründung eines Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmens werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
(Düsseldorf: Amtsgericht, Werdener Strasse 1) - Führungszeugnis (Belegart 0) vom Bundesamt für Justiz in Bonn
(Zu beantragen bei der Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen ) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- vorläufige Deckungszusage einer Betriebshaftpflichtversicherung
- Mittelnachweis -
Es müssen mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebs die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten nachgewiesen werden. Eine entsprechende Bankbürgschaft oder Finanzierungszusage einer Bank reicht als entsprechender Nachweis aus. - Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, Verwendungszweck: Bewachungserlaubnis)
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
-
Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine):
Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw. der Satzung
Gebühren
Für die Erteilung der Bewachungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr zwischen 100,- und 1.500,- EUR erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis. Bei Antragstellung ist 1/4 der Verwaltungsgebühr als Vorgebühr zu entrichten.

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Bitte beachten sie zusätzlich, dass die oben beschriebenen Unterlagen teilweise ebenfalls gebührenpflichtig sind.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, Preisvergleiche bei verschiedenen Versicherern vorzunehmen.| Erteilung einer Reisegewerbekarte | |
| Adresse |
Worringer Straße 111 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
|
makler.ordnungsamt@duesseldorf.de |
|
| Telefon 0211 | 89-93213 |
| Telefax 0211 | 89-29188 |
| Sprechzeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung |

