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Erteilung einer Reisegewerbekarte

2012-04-02T13:25:23+00:00 99000493 Erteilung einer Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
    oder
  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun. Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.

Voraussetzungen

  • Gewerbliche Zuverlässigkeit
  • Sie können diesen Antrag nur dann in Düsseldorf stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise bzw. auflagenfreier Paß mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
  • Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Amt für Einwohnerwesen oder den Bürgerbüros der Stadtverwaltung).
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Strasse 1, 40227 Düsseldorf)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
  • zwei Passbilder aus neuster Zeit

Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die

  • "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
    Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt, Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf.
  • Ferner ist ein "Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln" vorzulegen.
    Dieser ist erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon (0211) 3557-253, Frau Dupré, 8. Etage, Raum 8.00 (www.duesseldorf.ihk.de)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

circa 4 bis 6 Wochen

Was ist zu bezahlen?

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro. Dies ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der beantragten Reisegewerbekarte.
Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 150,00 Euro (natürliche Person) bzw. 300,00 Euro (juristische Personen) erhoben, die bei der Restgebühr der Reisegewerbekarte angerechnet wird.

Natürliche Personen

  • unbefristete Reisegewerbekarte 200,00 Euro
  • unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 300,00 Euro

Juristische Personen

  • unbefristete Reisegewerbekarte 400,00 Euro
  • unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 500,00 Euro

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-93213
Telefax 0211 89-29188
E-Mail makler.ordnungsamt@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten
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