Erteilung einer Reisegewerbekarte
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
oder - selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Reisegewerbe hat nicht mit einer Reisebürotätigkeit zu tun. Die Ladenschlusszeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz gelten auch im Reisegewerbe.
Voraussetzungen
- Gewerbliche Zuverlässigkeit
- Sie können diesen Antrag nur dann in Düsseldorf stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet sind.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweise bzw. auflagenfreier Paß mit einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Aufenthaltsberechtigung
- Führungszeugnis der Belegart 0 (zu beantragen beim Amt für Einwohnerwesen oder den Bürgerbüros der Stadtverwaltung).
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Strasse 1, 40227 Düsseldorf)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse
- zwei Passbilder aus neuster Zeit
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (beispielsweise Feilbieten von Imbisswaren) ist eine Bescheinigung über die
- "Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz" vorzulegen.
Diese erhalten Sie beim Gesundheitsamt, Kölner Straße 180, 40227 Düsseldorf. - Ferner ist ein "Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln" vorzulegen.
Dieser ist erhältlich bei der Industrie- und Handelskammer, Ernst-Schneider-Platz 1, 40212 Düsseldorf, Telefon (0211) 3557-253, Frau Dupré, 8. Etage, Raum 8.00 (www.duesseldorf.ihk.de)
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Die Annahme und abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, nachdem alle geforderten Unterlagen vollständig vorliegen.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
Der Gebührenrahmen liegt zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro. Dies ist abhängig von der Gültigkeitsdauer der beantragten Reisegewerbekarte.
Bei Antragstellung wird eine Vorabgebühr in Höhe von 150,00 Euro (natürliche Person) bzw. 300,00 Euro (juristische Personen) erhoben, die bei der Restgebühr der Reisegewerbekarte angerechnet wird.
Natürliche Personen
- unbefristete Reisegewerbekarte 200,00 Euro
- unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 300,00 Euro
Juristische Personen
- unbefristete Reisegewerbekarte 400,00 Euro
- unbefristete Reisegewerbekarte bei besonderem Verwaltungsaufwand 500,00 Euro

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93213 |
| Telefax 0211 | 89-29188 |
|
makler.ordnungsamt@duesseldorf.de |
|
| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |
| Im Überblick | Ordnungsamt
Abt. Gewerberechtliche Angelegenheiten |

