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Spielhallenerlaubnis (Erlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung)

Zum Betrieb einer Spielhalle in Düsseldorf ist eine Spielhallenerlaubnis nach §33i Gewerbeordnung nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Spielhallenerlaubnis erst nach der Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erteilt werden kann.

Vordruck: Erlaubnisantrag zur Inbetriebnahme einer Spielhalle bzw. eines ähnlichen Unternehmens

Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen, Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie des Miet- oder Pachtvertrages (eventuell Grundbuchauszug)
  • Einwandfreie Grundrißzeichnung und Nutzflächenberechnung aller Betriebsräume im Maßstab 1:100 in vierfacher Ausfertigung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des für den Wohnort zuständigen Amtsgerichts
    (Düsseldorf: Amtsgericht, Werdener Straße 1)
  • Führungszeugnis Belegart 0 vom Bundesamt für Justiz Bonn (Zu beantragen bei der Meldebehörde; Düsseldorf: Amt für Einwohnerwesen ) Die Übersendung des Zeugnisses erfolgt bei korrekter Antragstellung direkt an das Ordnungsamt.
  • Bei juristischen Personen (AG, GmbH oder rechtsfähige Vereine): Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- bzw. Vereinsregisters und des Gesellschaftsvertrages bzw.. der Satzung
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden: Vorlage einer Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

Gebühren

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis wird bei Antragstellung fällig und kann vorab bei der zuständigen Sachbearbeitung telefonisch unter 0211.89-93262 erfragt werden.

Der Gebührenrahmen liegt zwischen 150 und 3.000 Euro.


Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.




Spielhallenerlaubnisse
Adresse Worringer Straße 111
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
Telefon 0211 89-93262
Telefax 0211 89-29533
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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24. Mai 2012 | 03:25 Uhr

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