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Haltung eines großen Hundes

2012-01-16T14:45:48+00:00 99001032 Haltung eines großen Hundes (§11)

Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.

Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.

Voraussetzungen

  • Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip

Erforderliche Unterlagen

  • Sachkundenachweis oder ein Jagdschein

    Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:
    • die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
    • die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
    • die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes

    Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird.

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Entfällt

Was ist zu bezahlen?

Seitens der Ordnungsbehörde werden keine Gebühren erhoben.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-93666, 89-93853
Telefax 0211 89-29226
E-Mail gesundheitsaufsicht@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser

Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
32
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Nachweiskarte für große Hunde

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8. Februar 2012 | 20:42 Uhr

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