Haltung eines großen Hundes
Registrierung nach § 11 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)
"Große Hunde" sind Hunde, deren Widerristhöhe höher als 40 Zentimeter ist oder deren Körpergewicht 20 Kilogramm übersteigt.
Die Haltung eines derartigen Hundes ist der Ordnungsbehörde anzuzeigen. Sie benötigen keine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
Erforderliche Unterlagen
- Sachkundenachweis oder ein Jagdschein
Bei großen Hunden wird der Sachkundenachweis erbracht durch:- die Bescheinigung eines anerkannten Sachverständigen
- die Bescheinigung einer anerkannten Stelle
- die Bescheinigung eines autorisierten Tierarztes
Weiterhin gelten als sachkundig Personen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mehr als 3 Jahre einen großen Hund gehalten haben und es dabei zu keinen ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist und dies dem Ordnungsamt schriftlich versichert wird. - Nachweis der Haftpflichtversicherung
Als Halterin bzw. Halter eines Hundes sind Sie verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage des Personalausweises oder des Passes.
Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Entfällt
Was ist zu bezahlen?
Seitens der Ordnungsbehörde werden keine Gebühren erhoben.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-93666, 89-93853 |
| Telefax 0211 | 89-29226 |
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gesundheitsaufsicht@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |
| Im Überblick | Ordnungsamt
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |

Nachweiskarte für große Hunde

