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Bußgeld in Verbindung mit einem Fahrverbot

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und vorübergehend Ihren Führerschein abgeben müssen, hängt der Verfahrensablauf davon ab, welche Stelle den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Unterschieden wird zwischen Bußgeldbescheiden des Ordnungsamtes Düsseldorf und Bescheiden einer Bußgeldbehörde außerhalb Düsseldorfs. Die verschiedenen Möglichkeiten werden im Folgenden erläutert.

Bußgeldbescheide des Ordnungsamtes Düsseldorf

Sie haben als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens einen Bußgeldbescheid von der Stadtverwaltung Düsseldorf erhalten und müssen Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben?
Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite des Bußgeldbescheides.

Sie können den Führerschein per Post übersenden (Adresse siehe unten). Die Frist des Fahrverbotes beginnt allerdings erst mit dem Tag des Posteingangs bei der Stadtverwaltung. Eine Anrechnung der Postlaufzeit ist nicht möglich.

Natürlich können Sie Ihren Führerschein auch persönlich im Ordnungsamt abgeben. Die Frist des Fahrverbots beginnt dann am Tag der Abgabe.
Ein Kraftfahrzeug dürfen Sie unmittelbar danach bis zum Ende der Fahrverbotsfrist nicht mehr führen. Den Führerschein wird Ihnen nach Ablauf der Frist von der zuständigen Sachbearbeitung wieder ausgehändigt.
In Ausnahmefällen ist auch eine Zusendung per Post möglich.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Führerschein bei einer der folgenden Polizeidienststellen in Düsseldorf abzugeben:

  • Polizeiinspektion Mitte
    Heinrich-Heine-Allee 17;40213 Düsseldorf
    Luegallee 65; 40545 Düsseldorf
    Bogenstr. 35; 40227 Düsseldorf
  • Polizeiinspektion Nord
    Wilhelm-Raabe-Str. 14; 40470 Düsseldorf
    Ulmenstraße 130; 40476 Düsseldorf
    Flughafenstr. 120; 40474 Düsseldorf
    Sonnbornstr. 16; 40625 Düsseldorf
  • Polizeiinspektion Süd
    Jürgensplatz 5-7; 40219 Düsseldorf
    Börchemstraße 23; 40597 Düsseldorf
    Kölner Landstr. 30; 40591 Düsseldorf

Zur besseren Einordnung sollten Sie dringend den Bußgeldbescheid (oder eine Kopie) vorlegen. Der Tag der Abgabe bei der Polizeidienststelle ist auch der erste Tag des Fahrverbots. Den Führerschein können Sie nach Ablauf der Frist beim Ordnungsamt wieder abholen oder sich per Post zuschicken lassen.

Bußgeldbescheid von einer anderen Bußgeldbehörde

Sie haben einen Bußgeldbescheid von einer Bußgeldbehörde außerhalb Düsseldorfs erhalten und müssen nun Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben?
Sie können den Führerschein persönlich beim Ordnungsamt (Erkrather Straße 1-3) abgeben.

Die Vorlage des Bußgeldbescheides ist unbedingt erforderlich, da der Führerschein ansonsten nicht entgegen genommen werden kann.

Der Führerschein muss nach Ablauf der Frist persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beim Ordnungsamt wieder abgeholt werden.
Eine Zusendung per Post ist (auch in Ausnahmefällen) nicht möglich.
Der Zeitpunkt, an dem das Fahrverbot endet und ein Termin zur Abholung des Führerscheins wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.

Die zuständige Bußgeldbehörde wird über die Vollstreckung des Fahrverbotes informiert.



Bußgelder mit Fahrverboten
Adresse Erkrather Straße 1-3
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail bussgeldstelle@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-91
Telefax 0211 89-29106
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
Mo-Do 13.30-15.00 Uhr

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10. Februar 2012 | 02:51 Uhr

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