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Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester

2012-02-01T15:29:28+00:00 TMP_00000 Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.

Kategorie 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.

Voraussetzungen

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrenngenehmigung. Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kann eine Abbrenngenehmigung nur für ein Feuerwerk im Stadtgebiet Düsseldorf erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und muß Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Wer brennt ab?
    Personalien der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
  • Wo soll abgebrannt werden?
    Adresse der Veranstaltung
  • Wann soll abgebrannt werden?
    Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis maximal 22.00 Uhr
  • Anlaß zum Feuerwerk?
    Zulässig nur aus besonderen Anlässen wie z.B. Polterabend, Hochzeit, Jubiläum. Über den Anlaß ist ein Nachweis zu erbringen.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Der Antrag kann formlos oder per Vordruck gestellt werden.
Der Zeitaufwand für die Ausstellung der Genehmigung beträgt circa 15 Minuten.

Was ist zu bezahlen?

Für die Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 75 Euro erhoben.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-91, 89-93273
Telefax 0211 89-29106
E-Mail gesundheitsaufsicht@duesseldorf.de
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten
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40200 Düsseldorf
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