Jagdscheinausstellung / Jagdscheinverlängerung
Nach den geltenden jagdrechtlichen Regelungen muss derjenige, der die Jagd ausübt, einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen z.B. den Polizeibeamten vorzeigen. Wer die Jagd mit Greifen oder Falken (Beizjagd) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Falknerjagdschein besitzen.
Der Jagdschein wird von der für den Wohnsitz der Bewerberin bzw. des Bewerbers zuständigen (Jagd)Behörde als Jahresjagdschein mit einer Geltungsdauer von einem, zwei oder drei Jagdjahren oder als Tagesjagdschein mit einer Geltungsdauer von vierzehn aufeinanderfolgenden Tagen erteilt.
Weiterhin wird unterschieden zwischen allgemeinen Jahres-/Tagesjagdscheinen sowie Jugend-, Ausländer- oder Falkner-Jahres-/Tagesjagdscheinen.
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Seine Ausstellung richtet sich nach der Geltung des Jagdjahres, welches jeweils vom 01. April bis zum 31. März dauert.
Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen von dieser Regelung getroffen werden. So können Ausländertagesjagdscheine z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden. Dieser Sachkundenachweis ist erfüllt, wenn ein gültiger Jagdschein des Heimatlandes vorgelegt wird.
Für Ausländerjahresjagdscheine prüft die Jagdbehörde anhand eines vorgegebenen Kataloges, ob die im Heimatland bestandene Jägerprüfung als gleichwertig anzusehen ist.
Voraussetzungen
Abgelegte Jägerprüfung
Die erste Erteilung eines Jagdscheins ist davon abhängig, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.
Erforderliche Unterlagen
- Paßbild
- Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit
Für eine Verlängerung des Jagdscheines sind mitzubringen:
- Antrag
Wenn Ihr Jagdschein abläuft, erhalten Sie diesen automatisch zugesandt. - Jagdschein
- Versicherungsnachweis für die beantragte Laufzeit
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Was ist zu bezahlen?
| Jagdscheinausstellung bzw. -verlängerung | |
|---|---|
| 1 Jahr | 80,00 Euro |
| 2 Jahr | 140,00 Euro |
| 3 Jahr | 200,00 Euro |
| Tagesjagdschein | 27,00 Euro |
| Erteilung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheines | |
| 1 Jahr | 42,50 Euro |
| 2 Jahr | 75,00 Euro |
| 3 Jahr | 102,50 Euro |
| Tagesjagdschein | 27,00 Euro |
| Jagdscheinersatz | 30,00 Euro |
| Falknerscheinausstellung bzw. -verlängerung | |
| 1 Jahr | 42,50 Euro |
| 2 Jahr | 75,00 Euro |
| 3 Jahr | 102,50 Euro |
| Falknertagesjagdschein | 27,00 Euro |
| Erteilung eines Jugendfalknerscheines bzw. -verlängerung | |
| 1 Jahr | 37,50 Euro |
| 2 Jahr | 65,00 Euro |
| 3 Jahr | 92,50 Euro |
| Tagesjagdschein | 27,00 Euro |
| Falknerscheinersatz | 30,00 Euro |

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die Unterschrift erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-24003 |
| Telefax 0211 | 89-29106 |
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jagd.ordnungsamt@duesseldorf.de |
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| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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40200 DüsseldorfAbt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |
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