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Entgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Missständen bei Lärmbeschwerden

Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 - 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Service-Leistungen des Ordnungsamtes für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Beratung über die Vorschriften des LImschG
  • Entgegennahme von Beschwerden und Anzeigen
  • Beschwerden können auch telefonisch abgegeben werden, Anzeigen nur schriftlich.

Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen.

Die Beschwerde/ Anzeige sollte möglichst zeitnah erfolgen und Antwort auf folgende Fragen geben:

  • Wer meldet? (Personalien der anzeigenden Person)
  • Wer stört? (Name und Adresse des Störers)
  • Wann gestört? (Datum, Zeitspanne der Störung)
  • Art der Störung? (z.B. laute Musik, lautes Feiern, Poltern usw.)
  • Einmalige oder wiederholte Störung?
  • Zeugen? (Personalien der Zeugen, möglichst mit Unterschrift)
  • besondere Umstände.

Sie können auch unseren Online-Vordruck benutzen.
Die Beschwerde/Anzeige beim Ordnungsamt erfolgt unabhängig von zivilrechtlichen Ansprüchen (Mietvertrag, Hausordnung).
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß die Mittagsruhe nicht generell gesetzlich geschützt ist. Sie kann Bestandteil des Mietvertrages oder einer Hausordnung sein.

Eine Übersicht über weitere Ansprechpartner zu Lärmfragen hat das Umweltamt zusammengestellt.


Entgegennahme von Beschwerden, Beseitigung von Mißständen, Bearbeitung von Anzeigen:
bei Lärm- und Geruchsbelästigungen
Adresse Worringer Straße 111
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
Telefon 0211 89-93273
Telefax 0211 89-29226
Sprechzeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
und nach Vereinbarung

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24. Mai 2012 | 03:35 Uhr

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