Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
auch Pulverschein genannt
Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Essen.
Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Essen.
Voraussetzungen
- körperliche Eignung
- Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
- EU - Staatsangehörigkeit
- Bedürfnis für die Erlaubnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.
Erforderliche Unterlagen
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Personalausweis
- Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.
Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Personalausweis
- Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.Formulare
- Antrag auf Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz
- Verbringung von Explosivstoffen
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
circa 8 bis 12 Wochen
Was ist zu bezahlen?
Die Ersterteilung kostet 160,00 Euro, eine Verlängerung kostet 120,00 Euro. Die Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand höher sein.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 70,00 Euro.

Kartenzahlung
Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.
Befreiungen
NeinErmäßigungen
NeinWeiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr |
| Telefon 0211 | 89-24003 |
| Telefax 0211 | 89-29106 |
| Hausanschrift | Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf Parkhäuser Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
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| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Ordnungsamt
40200 DüsseldorfAbt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |
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Abt. Allgemeine Verwaltungs- und Ordnungsangelegenheiten |

