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Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

2011-12-30T14:14:38+00:00 TMP_00000 Sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
auch Pulverschein genannt

Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Essen.

Voraussetzungen

  • körperliche Eignung
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme möglich)
  • EU - Staatsangehörigkeit
  • Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird z.B. einer Sportschützin oder einem Sportschützen eine Bescheinigung vom Verein ausgestellt, dass als aktives Mitglied eine Erlaubnis erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Sprengstoffgesetz
  • Personalausweis
  • Hinweis: Die Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Stellungnahme Polizei) wird im Rahmen des Antragsverfahrens von der Ordnungsbehörde eingeholt.


Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
  • Personalausweis
  • Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

circa 8 bis 12 Wochen

Was ist zu bezahlen?

Die Ersterteilung kostet 160,00 Euro, eine Verlängerung kostet 120,00 Euro. Die Gebühren können bei zusätzlichem Verwaltungsaufwand höher sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 70,00 Euro.

Kartenzahlung
Kartenzahlung

Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit, die Gebühren bei persönlicher Vorsprache per Karte zu bezahlen. Dazu ist eine EC-Karte und die PIN erforderlich.

Befreiungen

Nein

Ermäßigungen

Nein

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Fr 8.00-12.30 Uhr
Telefon 0211 89-24003
Telefax 0211 89-29106
Hausanschrift Worringer Straße 111
40210 Düsseldorf
Parkhäuser

Es ist vorteilhafter mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
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