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Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Hiernach unterscheidet man zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung:

1. Stufe: Stadtplanung zur Diskussion

Das Stadtplanungsamt lädt die interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer öffentlichen Veranstaltung ein. Zeit und Ort werden im "Düsseldorfer Amtsblatt" und in den Düsseldorfer Tageszeitungen veröffentlicht. In der Veranstaltung, die vom/von der Bezirksvorsteher/in des Stadtbezirkes geleitet wird, werden Ihnen die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung vorgestellt und erläutert. Durch die Unterrichtung und Erörterung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, zu den planerischen Konzepten in diesem frühen Planungsstadium Stellung zu nehmen. Sie haben die Möglichkeit, Änderungswünsche oder Gegenvorschläge abzugeben

  • mündlich in der Veranstaltung
  • schriftlich bis zu zwei Wochen nach der Veranstaltung
    beim Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf,
    Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf
  • auf den Internetseiten des Stadtplanungsamtes

Auf schriftliche Beiträge erhalten sie eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen auf die weiteren Verfahrensschritte.

Ihre Vorschläge und Wünsche werden dem Fachausschuss des Rates, dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung, mit einer Stellungnahme der Verwaltung zugeleitet. Außerdem wird die zuständige Bezirksvertretung angehört.


2. Stufe: Auslegung der Entwürfe

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene öffentliche Auslegung der Plan-Entwürfe. Diese findet im

Stadtplanungsamt,
Brinckmannstraße 5,
40225 Düsseldorf

während folgender Zeiten statt:

  • montags bis mittwochs von 7.30 bis 15.00 Uhr
  • donnerstags von 7.30 bis 18.00 Uhr
  • freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr

Sie haben die Möglichkeit, während der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme zu dem ausliegenden Plan-Entwurf einzugeben. Zeit und Ort der Auslegung werden im "Düsseldorfer Amtsblatt" veröffentlicht. Ein Hinweis auf diese Bekanntmachung erfolgt auch in den Düsseldorfer Tageszeitungen, so dass eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist.

Über die eingegangenen Stellungnahmen trifft der Rat der Stadt eine abwägende Entscheidung auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung nach Anhörung der zuständigen Bezirksvertretung.

Über die Entscheidung erhält man eine schriftliche Nachricht.

Ablaufschema Planverfahren

Ablaufschema der Planverfahren

Ein Ablaufschema der Planverfahren kann unter dem folgenden Link angesehen und ausgedruckt werden.
Zum Ablaufschema


Beispielflyer klein

Beispielflyer einer beendeten Bürgerbeteiligung

Ein Beispielflyer einer bereits beendeten Bürgerbeteiligung kann unter dem folgenden Link angesehen und ausgedruckt werden.
Zum Beispielflyer


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24. Mai 2012 | 03:44 Uhr

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