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Aktuelle Themen:

Planarten von großer Bedeutung für die Stadtplanung

vergrößerte Darstellung GEP (Ausschnitt)

Gebietsentwicklungsplan

Der Gebietsentwicklungsplan ist ein Regionalplan, der von der Bezirksplanungsbehörde erarbeitet und vom Regionalrat für den Regierungsbezirk aufgestellt wird. In diesem Plan werden die Ziele der Landesentwicklung, die in dem Landesentwickungsplan enthalten sind, konkretisiert. In dem Gebietsentwicklungsplan wird z.B. die im Landesentwicklungsplan vorgenommene Abgrenzung des Siedlungs- und Freiraumes dargestellt, die für die Gemeinden den Rahmen der Siedlungsentwicklung bildet. Jeder Bauleitplan, also Bebauungsplan und Flächennutzungs- plan, muss sich an die Ziele der Landesplanung anpassen.
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vergrößerte Darstellung FNP (Ausschnitt)

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet dar. Neben der Festlegung der Flächennutzung bereits bebauter Gebiete wird im Flächennutzungsplan auch die auf der Grundlage der städtebaulichen Entwicklung beabsichtigte Flächennutzung bisher unbebauter Flächen dargestellt. Aus dem Plan kann abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und lndustriebauflächen, Grünflächen, Verkehrsflächen usw. ausgewiesen sind. Der Flächennutzungsplan ist verbindlich für Behörden, hat jedoch keine unmittelbare Rechtswirksamkeit für den Bürger. Aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes werden die Bebauungspläne abgeleitet.
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vergrößerte Darstellung Rahmenplan (Ausschnitt)

Rahmenplan

Der Rahmenplan stellt konzeptionelle Planungen für eine zumeist größere Teilfläche des Stadtgebietes dar und umschreibt größere städtebauliche Zusammenhänge. Der Rahmenplan stellt damit ein Bindeglied zwischen Flächennutzungs- und Bebauungsplan dar. Er hat jedoch informellen Charakter, denn er ist im Gegensatz zu den anderen hier dargestellten Planarten nicht gesetzlich normiert und begründet z. B. im Gegensatz zum Bebauungsplan kein Baurecht. Er stellt vielmehr eine Zielvereinbarung zwischen Politik und Planungsverwaltung dar, auf deren Grundlage u.a. Bebauungspläne erarbeitet werden.
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vergrößerte Darstellung B-Plan (Ausschnitt)

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der Nutzung und Bebauung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen für räumlich eng begrenzte Bereiche verbindlich fest. Aus dem Plan kann abgelesen werden, welche Nutzungsart, welche Geschossigkeit und welche Bebauungsdichte für die einzelnen Grundstücke festgesetzt sind. Darüberhinaus kann die durch Baulinien und Baugrenzen festgelegte bebaubare Fläche erfasst werden. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen, die Festsetzungen des Planes sind für den Grundstückseigentümer rechtsverbindlich. Er ist Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
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9. Februar 2012 | 22:00 Uhr

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