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Hafenentwicklung seit 1976

Luftbild Hafen
Luftbildaufnahme des Medienhafens
(c) Stadt Düsseldorf

Bereits 1976 hatte der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf auf der Grundlage eines Hafengutachtens beschlossen, etwa 19 ha des Hafens in zwei Freistellungsphasen umzuwandeln. Seitdem werden Teile des Düsseldorfer Hafens schrittweise umstrukturiert:

  • Berger Hafen / Zollhafen (Freistellungsphase 1)
    Die Umwandlung ist seit Beginn der 90 er Jahre abgeschlossen.
  • Zollhof / Kaistraße / Handelshafen (Freistellungsphase 2)
    Die bis 2010 geplante Umwandlung zum Medienhafen war bereits 2003 bis auf wenige Projekte abgeschlossen.
  • Speditionstraße / Franziusstraße (Freistellungsphase 3)
    Die Planung ist bis auf die Projekte auf der Westseite der Speditionstraße weitgehend realisiert.

Freistellungsphase 1: Berger Hafen/Zollhafen

Der Bergerhafen vor dem Umbau
Der ursprüngliche Berger Hafen
(c) Stadt Düsseldorf

Die Freistellungsphase 1 umfasst ein Gebiet von etwa 10 ha um den Berger Hafen und Zollhafen. Hierfür sollte ein Bebauungsplan ein Sondergebiet für einen Fernmeldeturm, Kerngebiete, Wohngebiete und ggf. ein weiteres Sondergebiet für den Yachthafen ausweisen. Seit Frühjahr des Jahres 1978 wurde von der Stadt Düsseldorf parallel zu dieser Zielrichtung die Konzeption verfolgt, den Bereich um den Berger Hafen als Neubaugebiet für den Landtag freizustellen. Zuvor hatten sich zwar Landtag und Stadt dahingehend geeinigt, das Ständehaus durch zwei Flügelbauten zu erweitern, um den beengten Raumverhältnissen im Landtag Herr zu werden. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplanes gingen aber aus der Bevölkerung und besonders seitens der Heimatvereine rd. 4000 Einsprüche wegen der durch die Anbauten in Anspruch genommenen Grünflächen des historischen Parks ein, so dass aufgrund der massiven Proteste das Verfahren eingestellt wurde.

Im Zuge der Umwandlung des Sanierungsgebietes wurden der Berger Hafen zugeschüttet, die Betriebe verlagert und die Gebäude fast vollständig abgebrochen. Nachfolgend entstanden hier der 234 m hohe Rheinturm (1982), das Landtagsgebäude NRW (1988), die WDR-Landesstudios sowie der Yachthafen und der Rheinpark auf der Landzunge entlang des Zollhafens. Die Standortentscheidung für den Landtag war ein entscheidender Entwicklungsimpuls. Denn das Land hatte die Entscheidung für seinen Neubau mit der Bedingung verbunden, die störende Hochstraße vor dem Landtag verschwinden zu lassen und die Rheinuferstraße als Tunnel zu planen. 1987 fasste der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf schließlich den Grundsatzbeschluss zur Planung und zum Bau eines rund 2.000 Meter langen Tunnels, der sich zwischen Oberkasseler Brücke im Norden und dem neuen, markanten Stadttor im Süden erstreckt. Der eigentliche Bau des Tunnels erfolgte zwischen 1989 bis 1993. Durch den Rheinufertunnel werden täglich mehr als 55.000 Fahrzeuge unter die Erde verbannt. Für das neu zu gestaltende Rheinufer wurde 1991 ein Ideen- und Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der 1. Preisträger, der Düsseldorfer Architekt Prof. Fritschi, nimmt die historische Situation mit der höhergelegenen Promenade und dem vorgelagerten Rheinwerft auf. Auf hochwasserfreiem Niveau liegt die 2 km lange Allee mit 700 Platanen in Doppelreihen und wellenförmigen Betonplatten, die im leichten Schwung vor dem Landtag endet und in den Bürgerpark Bilk übergeht. Der Park, der einen repräsentativen Freibereich um den Landtag bildet, wird als 50 m breite Landschaftsbrücke weiter bis zum Stadttor geführt und verbindet den Stadtteil Unterbilk mit dem Rhein. Durch die attraktive Rheinuferpromenade wurden die Umstrukturierungsgebiete im Hafen hervorragend an die Innenstadt angebunden und gewannen erheblich an Bedeutung.

Freistellungsphase 2: Zollhof / Kaistraße / Handelshafen

1985 fasste der Rat den Beschluss, die Entwicklung des südlich angrenzenden, 9 ha großen Bereiches um die Kaistraße auf Medien auszurichten. 1989 folgte der Aufstellungsbeschluss für einen entsprechenden Bebauungsplan mit dem Ziel, Kerngebiet auszuweisen, um Medieneinrichtungen, Büros und kreative Nutzungen sowie Freizeitnutzungen, Gastronomie und Hotels zur Belebung des Gebietes anzusiedeln.

Im Gegensatz zur 1. Freistellungsphase, die als Flächensanierung mit Abriss vorhandener Hafengebäude durchgeführt wurde, entschied sich der Rat für eine behutsame Umsetzung unter Beibehaltung des historischen Hafengrundrisses und Angleichung der Neubauten an die vorhandene Struktur. Neben dem Erhalt einiger Lagerhäuser und einiger Gebäude wurde die Gesamtanlage des Handelshafenbeckens als unverändertes Zeugnis der Hafenbautechnik im Jahr 1990 in die Denkmalliste eingetragen.

Bereits 8 Jahre nach Beginn der Umstrukturierung waren schneller als erwartet fast alle geplanten Projekte der Medienmeile realisiert. Es ist gelungen, die erhaltenswerte Bausubstanz zu schützen und kontrastreiche Neubauten, die renommierte Architekten entworfen haben, in die vorhandene Hafenstruktur einzufügen. In dem Gebiet ist eine herausragende, zeitgenössische Architektur mit Nutzungen aus den Bereichen Medien, Mode, Design, Kunst, Werbung und Gastronomie entstanden.

Freistellungsphase 3: Speditionstraße / Franziusstraße

1992 wurde für die zukünftige Entwicklung des Gesamthafens ein Rahmenkonzept erarbeitet. Dieses Konzept sah Bereiche vor, in denen eine Standortsicherung und Intensivierung der hafenbezogenen Nutzung vorgesehen war, sowie Bereiche für hafenunabhängiges Gewerbe und Kerngebietsnutzung.

1993 beschloss der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel in dem 11,5 ha großen Bereich Speditionstraße und Franziusstraße den Medienhafen mit seiner typischen Nutzungsmischung weiterzuentwickeln. 1998 erfolgte die Ausschreibung und Durchführung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes "Speditionstraße". Auf der Grundlage des 1. und 4. Preises wurde das städtebauliche Konzept erarbeitet. Für die städtebauliche Ausformung der attraktiven Spitze der Speditionstraße wurde im Jahr 2000 ein Bieterverfahren durchgeführt, das die städtebauliche Konzeption vervollständigte. Aufbauend auf dem Konzept wurde ein Bebauungsplan erarbeitet, der die Umsetzung sichern sollte.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Medienhafens und der Diskussionen um die Nutzung der angrenzenden Bereiche bedurfte der bisherige Konsens zur Hafenentwicklung einer Modifizierung. Im Frühjahr 2001 beschloss daher der Rat, ein Gutachten über die Zukunftsaussichten des Hafens in Auftrag zu geben. Ziel war es, eine Bewertung verschiedener Entwicklungsvarianten des Düsseldorfer Haupthafens aus wirtschaftlicher, städtebaulicher und ökologischer Sicht vorzunehmen und daraus Handlungsempfehlungen für die zukünftige Nutzung abzuleiten. Das Gutachten "Perspektiven für den Düsseldorfer Hafen" liegt seit Ende Oktober 2002 vor und ist nun Grundlage für die weiteren Diskussionen über die Entwicklung des Düsseldorfer Hafens.

Aufbauend auf den gutachterlichen Untersuchungen wurden in 2003 Aufstellungsbeschlüsse für 4 Bebauungspläne gefasst, die den gesamten Bereich des Hafens westlich der Speditionstraße überplanen. Dies bedeutete eine Abkehr von einer schrittweisen Entwicklung gerade freiwerdender Areale in den Grenzbereichen. Die verbindliche Bauleitplanung für den Hafen hat das Ziel, in den östlichen Bereichen durch die Integration von Wohnnutzung eine lebendige Mischung von Wohnen und Arbeiten zu schaffen und getrennt durch einen Pufferzone mit weniger störenden Nutzungen im Industrie- und Wirtschaftshafen die Hafennutzungen zu sichern. In einem 1. Schritt sollen auf der Westseite der Halbinsel Speditionstraße Wohn- und Bürogebäude entstehen. Der Bebauungsplan, der ein Mischgebiet mit Wohnanteilen festsetzt, soll kurzfristig rechtskräftig werden.




Freistellungsphasen
Freistellungsphasen

Städtebauliches Konzept Medienhafen 2003
Städtebauliches Konzept Medienhafen 2003

Geltungsbereiche der aktuellen B-Plan-Entwürfe
Geltungsbereiche der aktuellen B-Plan-Entwürfe

Das geplante Wohnbauprojekt "Königskinder"  (c) Frankonia Eurobau AG
Das geplante Wohnbauprojekt "Königskinder" (c) Frankonia Eurobau AG

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9. Februar 2012 | 21:48 Uhr

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