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Rahmenplan "Oberbilk - Flingern"

Das Projekt "Rahmenplanung Oberbilk/Flingern"wurde am 3. Dezember 1998 in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eingebracht und anschließend in den Bezirksvertretungen 02 und 03 beraten. Am 15. Juni 1999 beschloss der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung die Öffentlichkeitsarbeit, die am 20. September 1999 in Flingern-Süd und 21. September 1999 in Oberbilk durchgeführt wurde. Die abschließ;ende Behandlung im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wurde am 21. Juni 2000 durchgeführt.

Rahmenplanung Oberbilk / Flingern

Angesichts umfangreicher Umstrukturierungsflächen (insgesamt ca. 110 ha) und in der Diskussion befindlicher Einzelprojekte hat die Rahmenplanung die Aufgabe, die bisherigen Planungen für die einzelnen Neuordnungsgebiete aktuell in einen größeren räumlichen Kontext zu stellen, um abzuschätzen, inwiefern die bisherigen Planungsziele modifiziert werden müssen und um ggf. neue zu formulieren.

Zur Aufarbeitung der aktuellen Planungsziele wurde zunächst eine Bestandsaufnahme zu einzelnen Sachthemen über das Rahmenplangebiet hinaus durchgeführt. Anschließend erfolgte eine detailliertere Auseinandersetzung mit den Planungskonzepten der Neuordnungsgebiete. Aus der Bestandsanalyse hat sich eine generelle Bestätigung der einzelnen Nutzungsziele ergeben, allerdings mit zum Teil erheblichen Modifikationen. Darüber hinaus wurden Handlungsempfehlungen formuliert, die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlich sind.

Wohnen

Das Ziel Wohnen wurde bestätigt und um das Element des Eigentums ergänzt. Eine Ausdehnung des Wohnens ist einerseits aufgrund der Nachfragesituation und andererseits wegen der jeweils stärkeren Standorteignung der anderen Nutzungen nicht erfolgt.

Handlungsempfehlungen

  • Aufnahme der Wohnquartiere Oberbilk / Flingern-Süd in das Programm "Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf" prüfen.
  • Bei Neubaumaßnahmen Anteil öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht zu hoch werden lassen, daher insbesondere auf städtischen Flächen (NG 6: Kirchstraße) auch Eigentumslösungen anstreben.

Kerngebietsausweisung

Die Kerngebietsausweisungen wurden aus stadtwirtschaftlichen und Umweltgesichtspunkten zumindest in der Langfristperspektive bestätigt. Allerdings erfolgte auch keine Erweiterung dieser Nutzung.

Handlungsempfehlungen

  • Siehe Neuordnungsgebiet 3: IHZ

Gewerbe / Industrie

Eine besondere Bestätigung erfuhr die Zielsetzung Gewerbe vor dem Hintergrund der Bedeutung dieses gewerblich-industriellen Bereiches auch gegenüber anderen Gewerbearealen in der Gesamtstadt.

Handlungsempfehlungen

  • Zur Realisierung dieser Zielsetzung soll das Fachmarktkonzept eine starke Modifikation erhalten, indem der Fachmarktstandortbereich aus der Tiefe des gewerblich-industriellen Bereiches herausgenommen und an den Lastring verlagert werden soll, um so den ökonomischen Druck zur Umwandlung gewerblich-industrieller Flächen herauszunehmen.
  • Vorstellung der Rahmenplanung bei den Unternehmen.

Umweltbereich und Grünflächenausweisungen

Der Umweltbereich und die Grünflächenausweisungen erfuhren eine starke Gewichtung im Hinblick auf die Verbesserung der Wohnumfeldsituation der Wohnquartiere Oberbilk und Flingern-Süd. Einen besonderen Akzent stellt hierbei der geplante Stadtteilpark für die Bewohner von Flingern-Süd dar.

Handlungsempfehlungen

  • Ventilationsbahnen erhalten,
  • Umsetzung der Landschaftsbrücke forcieren (NG 3 und NG 7),
  • Grünfläche Kirchstraße attraktiv gestalten,
  • Stadtteilpark Flingern (Ankauf, Wettbewerb, Gestaltung).

Zentrenentwicklung

Die Analyse im Bereich Zentrenentwicklung ergab einen Überblick über den Stand der Zentren Oberbilk und Flingern-Süd. Hierbei wurden strukturelle Schwächen erkennbar, die über die offenkundige, aber zeitlich begrenzte, Beeinträchtigung der Kölner Straße durch den U-Bahnbau hinausgeht. Die ausschließlich kleinteilige Geschäftsstruktur ist der zentrale Schwachpunkt.

Neben dem Schutz dieser Zentren durch Verhinderung konkurrierender Standorte im unmittelbaren Einzugsbereich ist eine wirkungsvolle Ergänzung nur im Zentrum Oberbilk erkennbar. In Flingern kann das im Entstehen begriffene Stadtmarketing eine Möglichkeit zur Hervorhebung der vorhandenen Potentiale darstellen. Im Bereich der Kölner Straße sind zwei Handlungsfelder erkennbar. Zum einen die Strukturverbesserung durch großflächige Geschäftseinheiten im Bereich der Neuordnungsgebiete 4 (VKW) und 6 (Kirchstraße).

Zum zweiten kann die Aufenthaltsqualität in der Kölner Straße nach Fertigstellung der U-Bahn bedingt und nach Bau der Ortsumgehung nachhaltig verbessert werden.

Handlungsempfehlungen

  • Änderung des Fachmarktkonzeptes
  • Aufstellung von B-Plänen zum Ausschluss von Einzelhandel im gewerblich-industriell genutzten Bereich.
  • Gesamtstädtisches Einzelhandelsgutachten zur Bestätigung der Ziele.
  • Aufbau Stadtteilmarketing Flingern unterstützen.

Verkehr

Die auffälligste Modifikation der Rahmenplanung liegt im Verkehrsbereich und stellt die in 2 Varianten vorgeschlagene neue Trasse für die Ortsumgehung, die sog. "kleine Ortsumgehung" dar. Sie führt von der Moskauer Str./Werdener Str. entlang der Westseite bis zur Markenstraße. Die eine Variante sieht einen "vierspurigen" Ausbau dieser Straße vor, bei dem die Kölner Str. in hohem Maße von dem Verkehr entlastet werden könnte. Die andere Variante beeinhaltet eine zweispurige Lösung, bei der der Verkehr zwischen Kölner Str. und Ortsumgehung aufgeteilt wird. Beide Lösungen werden - bei unbestreitbaren Nachteilen vor allem in der Markenstraße - eine Verbesserung der Situation insbesondere der Kölner Straße, aber auch Entwicklungssicherheit in einem überschaubaren Zeitraum bieten, ohne eine große Lösung zu verbauen, die die Markenstraße wieder entlasten würde.

Handlungsempfehlungen

  • Auf der Basis der Varianten sind verkehrstechnische Konzepte zu entwickeln, anschließend muss eine Entwurfsplanung, eine Kostenermittlung und ein Zeit- und Finanzierungsplan erstellt werden.
  • Entscheidung für eine Variante.
  • Abstimmung der Ausbauplanung Kölner Straße insbesondere mit Forum Stadtmarketing Oberbilk

Beschlusslage

Der Rahmenplan "Flingern-Oberbilk" wurde unter Beteiligung der Bezirksvertretungen 2 und 3 im Juni 2000 im Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen.



Ansprechpartner Fon 0211 Fax 0211
Horst Risch
horst.risch@
duesseldorf.de
89-96734 89-36734

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