Entwicklungsgebiet "Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel" (Belsenpark - Oberkassel)
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs Oberkassel gehört zu den wichtigsten Entwicklungsgebieten in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dort soll in den nächsten Jahren ein neues Stadtquartier in zentraler Lage entstehen.
Das 15,2 ha große Entwicklungsgebiet im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs im linksrheinischen Stadtteil Oberkassel erstreckt sich vom Belsenplatz am westlichen Ende der Luegalle bis zur Brüsseler Straße sowie nördlich der Schanzenstraße und südlich der Hansaallee.
Seit der Einstellung des Bahnbetriebes im Jahr 1981 haben sich dort Zwischennutzungen angesiedelt, die jedoch der Lagegunst der Flächen und ihres Potentials in keiner Weise gerecht werden.
Abbildung 1: Schrägluftbild 2009
Die Planungen zur Umnutzung des Areals begannen schon 1990 mit einem städtebaulichen Ideenwettbewerb. Die Umsetzung des Entwurfes des 1. Preisträgers (Thees Architekten, Köln) konnte bis 2002 nicht wesentlich weitergeführt werden, so dass gemeinsam mit dem Grundstückseigentümer Vivico Real Estate der städtebauliche Entwurf durch das Büro JSK Düsseldorf überarbeitet wurde. Im Februar 2006 wurde auf Grundlage dieses städtebaulichen Entwurfes der städtebauliche Rahmenplan in den politischen Gremien verabschiedet. Mit dem Rahmenplan wird das Ziel verfolgt, ein lebendiges Quartier mit einer Mischung aus Wohnen, Arbeiten, Gastronomie, Einkaufen und Freiraumnutzungen zu schaffen. So sollen die Strukturen im Stadtteil Oberkassel gestärkt und eine dauerhafte Belebung des Gebietes bewirkt werden. Ein überwiegender Wohnanteil ist ein wesentliches Planungsziel des Konzeptes.
Abbildung 2: Gesamtrahmenplan 03/2006
Zentrales Element des städtebaulichen Entwurfes von JSK ist eine autofreie Promenade, die geradlinig vom Belsenplatz durch das Gebiet führt. Die Nutzungen der Luegallee sollen durch eine Fußgängerzone im östlichen Teil des Plangebietes mit Büro- und Dienstleistungs- und Einzelhandelsnutzungen sowie Wohnen in den Obergeschossen ergänzt werden.
Im Übergang von der Fußgängerzone zum ca. 2 ha großen Quartierspark ist gegenüber der vorhandenen privaten Videokunstsammlung im Baudenkmal Schanzenstraße 54 die Errichtung einer Kunst- und Ausstellungshalle möglich.
Die geplanten Wohngebäude werden überwiegend um den Quartierspark und im westlichen Bereich angeordnet. Vorgesehen sind drei- bis viergeschossige Gebäude mit zurückgesetztem Staffelgeschoss. Entlang der Fußgängerzone und entlang der Hansaallee ist eine vier- bis fünfgeschossige Bebauung mit zurückgesetzten Staffelgeschossen geplant. Die Hansaallee erhält durch die vorgesehenen Neubauten eine südliche Raumkante, die die Wirkung des Straßenzuges unterstreicht.
Bebauungsplan Nr. 5178/044 - Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel - (1. Planabschnitt)
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Nutzungen und der Eigentümerstruktur wurde das Plangebiet 2007 geteilt und für den östlichen Teilbereich der Bebauungsplan Nr. 5178/044 - Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel - erstellt. Dieser ca. 10 ha große Bereich umfasst die Fußgängerzone, einen Teil der vorgesehenen Wohnbebauung mit ca. 450 - 500 Wohneinheiten sowie die komplette ca. 2 ha umfassende zentrale öffentliche Grünfläche.
Abbildung 3: Rahmenplan 1. Planabschnitt 5/2010
Im Bereich der geplanten Fußgängerzone zwischen Belsenplatz und dem geplanten Quartierspark sind für gewerbliche Nutzungen insgesamt ca. 52.000 m2 Bruttogeschossfläche vorgesehen. Neben den in den Erdgeschossen vorgesehenen Einzelhandelsnutzungen, sind dort Büros und Dienstleistungsangebote sowie Wohnnutzungen in den Obergeschossen geplant. Unterhalb der Fußgängerzone und den angrenzenden Gebäude ist eine zweigeschossige Tiefgarage geplant, die den Besuchern und Anwohnern genügend Parkraum bieten soll.
Abbildung 4: Wohnen an der öffentlichen Grünfläche
Als Art der baulichen Nutzung wird für die Fußgängerzone Kerngebiet und teilweise Mischgebiet festgesetzt. Der Standort der Rheinbahn-Verwaltung an der Hansaallee wird ebenfalls als Kerngebiet ausgewiesen. Die der Wohnnutzung vorbehaltenen Bereiche werden als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit 31.07.2010 rechtskräftig.
Link zum Bebauungsplanverfahren
Abbildung 5: Neues Stadtquartier in Oberkassel
Bebauungsplan Nr. 5178/058 - Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel II - (2. Planabschnitt)
Eine Weiterführung der Planung im westlichen Teilabschnitt des ehemaligen Güterbahnhofes wird derzeit durch die vorhandene gewerbliche Nutzung in diesem Bereich verzögert. Sobald die Verlagerung/Aufgabe der derzeitigen gewerblichen Nutzung in diesem Planabschnitt absehbar ist, kann auch hier der bestehende Rahmenplan in einen Bebauungsplan umgesetzt werden.
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