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Rahmenplan "Hochhausentwicklung in Düsseldorf"

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Der Entwurf des Rahmenplanes "Hochhausentwicklung in Düsseldorf" wurde am 26. November 2003 in den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eingebracht und am 14. Januar 2004 mehrheitlich beschlossen.

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Städtebaulich und stadtgestalterisch haben Hochhäuser für die Stadt einen hohen Orientierungs- und Symbolwert und erfordern deshalb eine entsprechende architektonische Ausprägung mit hoher ästhetischer Qualität. Anzustreben ist eine strategische Entwicklung von Hochhausstandorten, die einmal Akzente für das Stadtbild setzt, zum anderen aber auch Bereiche definiert, die von einer Hochhausentwicklung freigehalten werden.

Das vorliegende Konzept geht von der Maßgabe aus, dass Hochhäuser nicht an jedem beliebigen Standort im Stadtgebiet gebaut werden können. Es wurden in diesem Sinne Gebiete im Stadtgebiet identifiziert, die für eine Hochhausentwicklung

  • überhaupt nicht
  • mit Einschränkungen
  • uneingeschränkt

geeignet sind.

1. Gebiete, in denen keine Hochhausentwicklung zugelassen werden sollte

Folgende Bereiche werden für eine Hochhausentwicklung als empfindlich eingestuft und sollten von Hochhäusern freigehalten werden:

  • Historischer Stadtkern (Altstadt, Karlstadt) mit Rheinfront auf beiden Rheinseiten (Historischer Stadtkern, Oberkassel) sowie Historische Ortskerne im Stadtgebiet (z.B. Kaiserswerth, Gerresheim u.a.)
  • Königsallee als horizontal entwickelter Straßenraum, Ränder des Hofgartens und der Kaiserteiche
  • Bereiche mit Denkmalschutz- und Erhaltungssatzungen
  • Wohngebiete (im Regelfall)

2. Für eine Hochhausentwicklung geeignete Gebiete mit und ohne Bauhöhenbeschränkungen

Für folgende Bereiche sollte eine Hochhausentwicklung nur mit eingeschränkten Bauhöhen vorgenommen werden

  • City
  • Übergangszone zum historischen Stadtkern

3. Für eine Hochhausentwicklung besonders geeignete Bereiche

Folgende Bereiche werden für eine Hochhausentwicklung als besonders geeignet angesehen:

  • Umgebung von ÖPNV-Schwerpunkten (hier auch in Mischform Wohnen/Gewerbe)
  • Büroarbeitsplatzschwerpunkte (z.B. Seestern / Hansaallee, Kennedydamm, Hafen)

4. Bauschutzbereiche des Flughafens

Die Bauschutzbereiche des Flughafens stellen eine Restriktion der Bauhöhenentwicklung dar.

5. Handlungskonzept

Als Handlungskonzept wird eine Standortverträglichkeitsprüfung vorgeschlagen, die gemeinsam mit Investoren und Bauherren durchgeführt wird. Diese Untersuchung enthält nach dem vorgeschlagenen Katalog u.a. Aussagen zum Standort, zur Einbindung des Projektes in das nähere und weitere Umfeld, zur Erschließung, zu Umweltauswirkungen sowie zur städtebaulichen und gestalterischen Qualität. Die Aussagen bilden die Grundlage für anschließende verwaltungsseitige und politische Entscheidungen.

Es wird vorgeschlagen, für jedes Hochhausprojekt eine Standortverträglichkeitsprüfung nach dem erarbeiteten Kriterienkatalog durchzuführen.

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Ansprechpartnerin Fon 0211 Fax 0211
Ulrike Geßner
ulrike.gessner@
duesseldorf.de
89-96727 89-36727

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