Umweltschutz in der Stadtplanung

Umweltprüfung in der Bauleitplanung
Auf Grundlage des Baugesetzbuches unterliegen alle nach dem 20. Juli 2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht
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Projekt-UVP
Auch Großprojekte wie U-Bahn-Linien, Kläranlagen oder Industrieerweiterungen benötigen vor ihrer Realisierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Hier finden sich einige Beispiele aus den letzten Jahren.
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SUP für Pläne und Programme
Eine strategische Umweltprüfung (SUP) ist für bestimmte Pläne und Programme (die jeder EU-Mitgliedsstaat in einem festgelegten Rahmen für sich definieren kann) notwendig. Hier werden in einer frühen Planungsphase die Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme ermittelt und bewertet.
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Ausstellung - Umweltverträglichkeitsprüfung in Düsseldorf
Die Plakate der Ausstellung zum Thema UVP lassen sich hier im Internet ansehen und können bei Bedarf auch kostenlos ausgeliehen werden.
Umweltamt

Agenda 21 - Der Beschluss von Rio
1992 trafen sich auf Einladung der Vereinten Nationen die RegierungsvertreterInnen von über 170 Staaten dieser Erde zu einer Konferenz für Umwelt und Entwicklung. Es wurde die "Agenda 21" verabschiedet, die in 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer nachhaltigen und umwelt-
verträglichen Entwicklung beschreibt. Weltweiter zentraler Wirkungsort der anzustrebenden Prozesse sollen die Kommunen mit einer Lokalen Agenda sein.
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