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Strategische Umweltprüfung (SUP) - Pläne und Programme

Eine Strategische Umweltprüfung (SUP) ist nach dem bundesdeutschen UVP-Gesetz, für bestimmte Pläne und Programme notwendig die jeder EU-Mitgliedsstaat in einem festgelegten Rahmen für sich definieren kann. Hier werden in einer frühen Planungsphase die Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet.

In der Bundesrepublik Deutschland ist dies z. B. der Bundesverkehrswegeplan. Auf Landesebene sind beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die (Vor)Planungen zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) SUP-pflichtig.

Ausschnitt aus dem FNP
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

Auf kommunaler Ebene muss der für das gesamte Gemeindegebiet geltende Flächennutzungsplan einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Untersucht werden nur die für die jeweilige Planungsebene relevanten Umweltbelange, damit Doppelprüfungen vermieden werden.


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9. Februar 2012 | 18:11 Uhr

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