Umweltprüfung in der Bauleitplanung
Gesetzliche Grundlagen
Auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) unterliegen nahezu alle nach dem 20.07.2004 neu begonnenen Bauleitplanverfahren, d.h. Bebauungs- und Flächennutzungspläne, bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung grundsätzlich einer Umweltprüfungspflicht.

Ausschnitt des FNP
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Durch Bebauungspläne werden die Ziele des FNP konkretisiert und auf der Ebene eines oder mehrerer Baublöcke Planungsrecht geschaffen.
Anfang 2007 wurde das Baugesetzbuch zuletzt durch das "Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte" geändert. Bestimmte Bebauungspläne können demnach auch im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB unter Verzicht auf eine Umweltprüfung aufgestellt werden. Diese Möglichkeit wird allerdings in Düsseldorf nicht angewendet.
Das Verfahren der Umweltprüfung für Bauleitpläne in Düsseldorf
Wiesenrand
Laut Baugesetzbuch sollen Bauleitpläne dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Neben sozialen und wirtschaftlichen soll vor allem durch umweltschützende Anforderungen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
In § 1 Abs. 6 BauGB werden die allgemeinen Umweltanforderungen konkretisiert:
- gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
- Naturschutz, Landschaftspflege, insbes. der Naturhaushalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische Vielfalt
- Land- und Forstwirtschaft
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Vermeidung von Emissionen
- Vermeidung und Verringerung von Verkehr
Baustelle
Weitere wichtige Regelungen in § 1a BauGB besagen, dass
- mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden soll und dabei Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen sind,
- die Vermeidung und der Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft zu berücksichtigen sind (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz).
Eine Bündelung der Informationen und der Sachkenntnis der mit Umweltbelangen befassten Dienststellen bzw. Institutionen in einem Verfahren für alle Bauleitpläne hat sich als sinnvoll und fachlich geboten erwiesen.
Beispielhaft seien einige Fragen genannt, die in der Umweltprüfung angesprochen und nach Möglichkeit auch beantwortet werden:
- Liegt das Baugebiet in einer Frischluftschneise oder in einem klimatischen Ausgleichsraum und ist es bei Optimierung dennoch verträglich?
- Welche Vorkehrungen sind gegen Verkehrslärm, Gewerbelärm oder Lärm von Sport- und Freizeitanlagen zu treffen?
- Können versiegelte Straßenflächen reduziert werden und Parkplätze in Tiefgaragen untergebracht werden?
- Liegt das Plangebiet in einer Wasserschutzzone und sind deshalb Vorkehrungen geboten?
- Ist eine Regenwasserversickerung sinnvoll und möglich?
- Sind Bodenverschmutzungen (Altlasten) zu untersuchen und zu sanieren?
- Wie stark ist der Eingriff in Natur und Landschaft und auf welche Weise muss bzw. soll er ausgeglichen werden?
- Welche Begrünungsmaßnahmen sind auf dem Grundstück erforderlich und möglich?
Regenwassersammlung
Solche Fragen können von den beteiligten Dienststellen i.d.R. selbst beantwortet werden. Lediglich zu Lärmfragen, zur Gefährdungsabschätzung von Altlastenverdachtsflächen und zur Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft werden z. T. Gutachten externer Stellen eingeholt.
Die Umweltprüfung verläuft für alle Bauleitpläne nach dem gleichen Schema. Allerdings differiert der Detaillierungsgrad in den Aussagen zu den einzelnen Umweltauswirkungen wegen der unterschiedlichen Darstellungsmaßstäbe im FNP (1:20.000) und im Bebauungsplan (1:500).
Am Beispiel der Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem Baugesetzbuch werden im folgenden die einzelnen Verfahrensschritte erläutert:
- Schritt 1
Ermittlung der umweltbezogenen Grundlagen - Schritt 2
Träger der Umweltbelange, Erstellung Umweltbericht - Schritt 3
Beteiligung des Ausschusses für Umweltschutz - Schritt 4
Öffentliche Auslegung
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