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Schritt 4 der Umweltprüfung

Öffentliche Auslegung

Während der öffentlichen Auslegung (§3 Abs. 2 BauGB) erhalten die Bürger und die bisher im Verfahren beteiligten Dienststellen und Institutionen den Bebauungsplan-Entwurf ein weiteres Mal zur abschließenden Betrachtung. In diesem Schritt besteht letztmalig vor dem Satzungsbeschluss die Gelegenheit zu prüfen, ob die gemachten Anregungen und Optimierungsvorschläge sich in den Planinhalten wiederfinden.

Sollten mittlerweile neue Erkenntnisse zu den Umweltauswirkungen vorliegen oder auch neue gesetzliche Bewertungsgrundlagen existieren, ist gegebenenfalls die Planung zu überarbeiten und eine erneute öffentliche Auslegung durchzuführen.

Der Bebauungsplan-Entwurf wird nach Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken sowie erfolgtem Beschluss des Planungsausschusses vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf als Satzung beschlossen.


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24. Mai 2012 | 08:45 Uhr

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