Gutachterverfahren Lanker Straße
| Ansprechpartner | Fon 0211 | Fax 0211 |
|---|---|---|
| im Stadtplanungsamt: | ||
| Dirk Göttgens dirk.goettgens@ duesseldorf.de |
89-96818 | 89-36818 |
| bei bauordnungsrechtlichen Fragen: | ||
| Michael Pfaff michael.pfaff@ duesseldorf.de |
89-24423 | 89-34423 |
Lage im Stadtgebiet und Situation auf dem Grundstück
Auf dem städtischen Grundstück Lanker Straße 38 im linksrheinischen Oberkassel befindet sich zur Zeit eine Grundschule und eine Turnhalle. Diese Nutzungen sollen - zumindest in Teilen - kurz- bzw. mittelfristig verlagert werden. Das Grundstück wird westlich von der Lanker Straße und nördlich von der Arnulfstraße begrenzt. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 5800 m².
Das um die Jahrhundertwende erbaute, zwei- bis dreigeschossige Schulgebäude an der Lanker Straße ist nicht denkmalgeschütz. Auf Wunsch der Bezirksvertretung sollte das Gebäude jedoch erhalten und einer Wohnnutzung zugeführt werden. Auf dem Schulhofgelände befindet sich eine heute noch genutzte eingeschossige Turnhalle.
Entlang der Lanker Straße und auf dem Grundstück selbst findet sich Baumbestand, der zum Teil unter die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Düsseldorf fällt. Auf dem Schulhofgelände stehen einige Kastanien, die bereits Schäden am Stamm aufweisen. Der Baumbestand in den Randbereichen, insbesondere entlang der Lanker Straße (zwei Platanen) ist erhaltenswert.

Verschiedene Ansichten des Plangebietes
Umgebung
Südlich an das Grundstück grenzt eine dreigeschossige Wohnbebauung, die sich als nahezu geschlossene Zeile bis zur Luegallee fortsetzt. Östlich des Grundstücks befindet sich ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus aus den 90er Jahren, das im Erdgeschoss durch Gastronomiegewerbe genutzt wird. Gegenüber des Grundstücks liegt die denkmalgeschützte Auferstehungskirche Arnulfstr. 33/ Quirinstr. 43.

Zwei Ansichten aus der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes
Quirin-Straße (li.) und Lanker Straße (re.)
Aufgabe - Ziele - Verfahren
Für das Plangebiet gilt zur Zeit § 34 BauGB als Beurteilungsgrundlage für Bauvorhaben. Um eine Umnutzung des Geländes mittelfristig ermöglichen zu können, ist geplant, zukünftige Bauvorhaben auf der vorhandenen planungsrechtlichen Grundlage zu realisieren und kein neues Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Insofern hat sich die Planung an der bestehenden Dichte und den vorhandenen Nutzungsarten in der Umgebung zu orientieren.
Da Oberkassel ein beliebter Wohnstandort ist und in der Nachbarschaft Wohnbebauung angrenzt, ist für das Plangebiet Wohnnutzung vorzusehen. Wenn der ausgewählte städtebauliche Entwurf nach den Beurteilungskriterien des § 34 BauGB genehmigungsfähig ist, können die Verfahrensunterlagen im Anschluss an die Entscheidung des Auswahlgremiums als Bauvoranfrage beim Bauaufsichtsamt eingereicht werden.
Freiraumplanung
Bei der Überplanung des Grundstückes ist die Dichte der Umgebung anzuhalten. Wünschenswert wäre eine weitgehende Entsiegelung der Fläche, um eine kleinklimatische Verbesserung der heutigen Situation zu erreichen. Die Freiraumgestaltung sollte sich zudem an den Bedürfnissen der zukünftigen Nutzer orientieren und eine gute Aufenthaltsqualität sicherstellen.

denkmalgeschützte Auferstehungskirche
Der auf dem Gelände befindliche Baumbestand fällt zu großen Teilen unter die Baumschutzsatzung Düsseldorfs, von der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch Befreiungen erteilt werden können. Die geschädigten Kastanien auf dem Schulhofgelände können überplant werden, ansonsten ist auf die Bäume insbesondere im Randbereich des Grundstückes Rücksicht zu nehmen. Die zwei Platanen vor dem Schulgebäude an der Lanker Straße sind zu erhalten.
Ruhender Verkehr
Die notwendigen Stellplätze sind in einer Tiefgarage unterzubringen. Die Zu- und Ausfahrt sollte in der Lanker Straße liegen, und zwar ca. 30 bis 40 Meter vom Knotenpunkt entfernt.
Denkmalschutz
Wegen des Umgebungsschutzes nach § 9 (1) b DSchG NW müssen alle an den Gebäudeaußenseiten sichtbaren Bauteile (z.B. Dach, Fassade, Fenster, Türen) hinsichtlich ihrer Materialien, Konstruktion und genauer Farbgebung Rücksicht auf das Baudenkmal Auferstehungskirche nehmen.
Zur Auslobung des Verfahrens...Für die Beurteilung der vorgelegten Arbeiten wurden folgende Anforderungen und Teilziele als Bewertungsgrundlage formuliert:
- Berücksichtigung aller Vorgaben aus dem Auslobungstext
- Qualität des städtebaulich-architektonischen Entwurfes
- Qualität der Architektur
- Einhaltung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Anforderungen
- Qualität der Baumassengliederung und Einbindung in die Umgebung
- Funktionalität der Erschließung und Unterbringung der notwendigen Stellplätze, Tiefgarage
- Wirtschaftlichkeit und Realisierungsfähigkeit
- Kaufgebot
Übersicht über die eingereichten Arbeiten:
Arbeit 1(Ausgewählte Arbeit)
Entwurf:Bayrische Hausbau GmbH, Düsseldorf
Döring Dahmen Joeressen Architekten, Düsseldorf
Der Entwurf
Arbeit 2 (2. Rang)
Entwurf:Gentes Baumanagement GmbH, Düsseldorf
pos 4 architektur/städtebau, Düsseldorf
Der Entwurf
Arbeit 3
Entwurf:Bouwfonds Immobilienentwicklung, Düsseldorf
Herrmann + Engels, Düsseldorf
Der Entwurf
Arbeit 4
Entwurf:Corpus Projektentwicklung Wohnen GmbH, Köln
JE u. P Architekten, Düsseldorf
Der Entwurf
Arbeit 5
Entwurf:UCIM Unternehmensconsulting GmbH, Düsseldorf
Lindner Architekten, Düsseldorf
Der Entwurf


