Kooperatives Gutachterverfahren "Wohnen am Wald" (2009)
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|---|---|---|
| Daniel Gürich daniel.guerich@ duesseldorf.de |
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Investor:
SWD Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AktiengesellschaftWitzelstraße 54/56
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Situation und Aufgabe
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat in Kooperation mit der Städtischen Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG im Jahr 2009 ein zweistufiges Gutachterverfahren durchgeführt. Der ca. 1,1 ha große Projektstandort in Düsseldorf-Benrath, der sich in eine Teilfläche Nord und in eine Teilfläche Süd aufteilt, besticht durch günstige Standortvoraussetzungen als Basis für familiengerechtes und kinderfreundliches Wohnen mit besonderen Qualitäten. Insbesondere die Nähe zum Düsseldorfer Stadtwald als Naherholungsgebiet macht ihn zu einem idealen Wohnstandort, der sich außerdem durch seine sehr gute verkehrliche Anbindung auszeichnet.
Der derzeitige Gebäudebestand auf der Teilfläche Nord weist erhebliche Mängel verglichen mit den heutigen Baustandards auf. Zudem entsprechen die Wohnungsgrundrisse nicht den Anforderungen an ein familiengerechtes Wohnen. Daher hatte sich die SWD AG entschlossen, anstelle einer aufwendigen Sanierung und Modernisierung, den alten Gebäudebestand auf der Teilfläche Nord durch neue Gebäude zu ersetzen. Die bestehende Einfamilienhausbebauung auf der Teilfläche Süd galt es durch neue Wohnbebauung adäquat zu ergänzen.
Die eingeladenen Teilnehmer waren aufgefordert, zu gleichem Anteil sozialen Geschosswohnungsbau in Kombination mit frei finanzierten Wohnungen zu entwickeln. Es sollten überwiegend 3- bis 4-Zimmerwohnungen für Familien und untergeordnet 2-Zimmerwohnungen für Einpersonenhaushalte realisiert werden. Als Ergebnis des Gutachterverfahrens sollten hohe städtebaulich-architektonische Qualitäten für einen attraktiven Familien-Wohnstandort hervorgebracht werden.
Die Umsetzung der Entwürfe inklusive dem jeweils zugehörigen ruhenden Verkehr sollte in Bauabschnitten realisierbar sein. Zu beachten war, dass die Teilfläche Nord durch die hohe verkehrliche Belastung auf der "Forststraße" sowohl von Verkehrsimmissionen betroffen als auch von Lärmimmissionen seitens des westlich angrenzenden Industriebetriebes belastet ist. Zur Sicherung des notwendigen Lärmschutzes war eine schallschutztechnisch günstige, städtebauliche Anordnung der Baukörper vorzuschlagen. Bei den Planungen musste auf passive Lärmschutzmaßnahmen am Immissionsort unbedingt geachtet werden. Dabei waren als passive Lärmschutzmaßnahmen lärmschützende Grundrisse, d.h. Orientierung von Schlaf- und Aufenthaltsräumen zur lärmabgewandten Seite, unerläßlich. Des Weiteren war sicherzustellen, dass im Innenbereich der Teilfläche Nord eine qualitätsvolle Aufenthaltsmöglichkeit für die Bewohner nachgewiesen werden kann und so hohe Freiraum- und Wohnqualitäten abgewandt von den Lärmbelästigungen entstehen. Dabei sollte bei der Gestaltung des dem Wohnen zugeordneten Freiraums angemessen auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern eingegangen werden.
Die Teilfläche Nord befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Neubebauung auf dem Standort musste sich daher am Bestand orientieren und sich in die städtebauliche Situation einfügen. Grundsätzlich sollte eine straßenbegleitende Bebauung realisiert werden und auf eine eigenständige Bebauung in die Grundstückstiefe verzichtet werden. Für die Teilfläche Süd existiert ein qualifizierter Bebauungsplan, der im Weiteren zur Grundlage der Planungen des Gutachterverfahrens wurde.
Verfahren
Zehn Entwurfteams aus Düsseldorf und Umgebung, die sich aus Architekten und Landschaftsarchitekten zusammengefunden hatten, waren aufgefordert, an dem Gutachterverfahren teilzunehmen. Im Rahmen der ersten Bearbeitungsphase sollten die Teams ihre städtebauliche Idee entwerfen. Ein besonderes Augenmerk bei der Beurteilung wurde neben der generellen Einfügung der geplanten Bebauung in die Umgebung auf den sensiblen Umgang mit der Lärmproblematik gelegt.
Zur Beurteilung der Entwürfe definierte die Jury folgende Kriterien:
- städtebaulich-gestalterische Qualität
- Einhaltung Planungs- und Bauordnungsrecht
- Integration und Gewährleistung Lärmschutz
- Berücksichtigung Erschließungsvorgaben
- Nutzungsqualität u.a. für Familienwohnen inklusive des Außenraumes
Die Jury wählte vier Entwurfteams aus, die auf Basis der entwickelten städtebaulichen Konzepte ihre Arbeiten in der zweiten Bearbeitungsphase weiter konkretisieren konnten. In der zweiten Jurysitzung wurden die Konzepte durch die Entwurfsteams detailliert vorgestellt, so dass sich die Jury ein umfassendes Bild der Arbeiten machen konnte. Hier lag der Fokus der Jurybewertung insbesondere auf der gestalterisch-architektonischen und der Grundrissqualität. In der anschließenden Entscheidungssitzung ohne Beisein der Teams bildete die Jury folgende Rangfolge:
- 1. Rang: HGMB Architekten GmbH + Co KG mit KLA Landschaftsarchitekten (Informationen zum Entwurf)
- 2. Rang: Molestina Architekten GmbH mit FSWLA Landschaftsarchitekten (Informationen zum Entwurf)
- 3. Rang: FRAMA Architekten BdA mit RMP Landschaftsarchitekten
- 3. Rang: Architektur & Stadtplanung Agirbas & Wienstroer mit Rheims + Partner Landschaftsarchitekten
Der 3. Rang wurde zweimal vergeben. Die Jury empfahl einstimmig, den 1. Rang zur Grundlage der weiteren Bearbeitung für die Teilfläche Nord und Beauftragung im Sinne der Auslobung zu machen. Der 2. Rang soll zur Grundlage der weiteren Bearbeitung und Realisierung für die Teilfläche Süd gemacht werden.
Wettbewerbsteilnehmer
Im folgenden werden die teilnehmenden Architektenteams kurz vorgestellt:
Team 2:
Architekt:
Konrath Wennemar ArchitektenLandschaftsarchitekt:
Greenbox LandschaftsarchitektenTeam 4:
Architekt:
Agirbas Wienstroer Architektur & StadtplanungLandschaftsarchitekt:
Rheims+Partner Landschaftsarchitekten
Luftbild des Plangebietes
Entwurfsansicht Team 1
Entwurfsansicht Team 2
Entwurfsansicht Team 3
Entwurfsansicht Team 4
Entwurfsansicht Team 5
Entwurfsansicht Team 6
Entwurfsansicht Team 7
Entwurfsansicht Team 8
Entwurfsansicht Team 9
Entwurfsansicht Team 10

