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Rehabilitation

Unter Rehabilitation versteht man alle medizinischen und berufsfördernden Leistungen, die der Rentenversicherungsträger oder andere Sozialleistungsträger zur Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durchführt.

Bevor eine Rente wegen Erwerbsminderung vom Rentenversicherungsträger bewilligt wird, ist immer zu prüfen, ob durch eine Rehabilitation die Leistungsfähigkeit des Versicherten verbessert oder wiederhergestellt werden kann ("Reha vor Rente")

Ansprechpartner für Beratung oder die Antragstellung



Blick auf den Eingang des Versicherungsamtes in Richtung Schlossturm
Blick auf den Eingang des Versicherungsamtes in Richtung Schlossturm

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24. Mai 2012 | 10:12 Uhr

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