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MIETERMODERNISIERUNG

Eine kurze Einführung

Die Links im folgenden kurzen Informationstext führen Sie zu Begriffserklärungen aus dem Online-Lexikon der Landesbausparkasse LBS

Mit diesem Begriff wird die seit 1981 bestehende Möglichkeit für den Mieter bezeichnet, Bausparmittel gem. 2 WoPG (Link führt auf eine Erklärung aus dem LBS-Lexikon) prämien- bzw. steuerbegünstigt für bauliche Maßnahmen zur Modernisierung der von ihm angemieteten Wohnung einsetzen zu können. Grundlage jeder Mietermodernisierung sollte eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter sein, in der die geplante Baumaßnahme detailliert beschrieben wird und der Vermieter seine Zustimmung zu deren Durchführung erklärt. Des Weiteren sollte vertraglich die Gegenleistung des Vermieters für die Werterhöhung seines Eigentums festgelegt werden. Eine entsprechende Mustervereinbarung ist vom Bundesjustizministerium herausgegeben worden. Werden zur Finanzierung von Mietermodernisierungsmaßnahmen Bauspardarlehen (oder außerkollektive Mittel) eingesetzt, hat eine entsprechende Sicherstellung zu erfolgen, ggf. kann auf eine spezielle Bürgschaft einer staatlichen Wohnungsbauförderungsanstalt zurückgegriffen werden.

Mustervereinbarung "Modernisierung durch Mieter" des Bundesjustizministeriums

Weitere Informationsquellen:

Hinweise für Hausbesitzer von "Haus & Grund"



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24. Mai 2012 | 10:28 Uhr

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