Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf

Das Schulamt ist die „untere staatliche Schulaufsichtsbehörde“ für die Stadt Düsseldorf. Sie ist eine eigenständige Behörde, in der Schul- und Verwaltungsexperten gemeinsam die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Haupt- und Förderschulen wahrnehmen.

Die schulaufsichtliche Verantwortung für die Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Im Schulamt sind Bedienstete des Landes und der Landeshauptstadt Düsseldorf tätig. Die Behörde gliedert sich in einen schulfachlichen und einen verwaltungsfachlichen Dienstbereich.

Zu den Aufgaben des Schulamts gehören die pädagogische/inhaltliche Betreuung und Kontrolle der Schulen sowie die Organisation des Lehrereinsatzes. Die Leitung des Amts üben der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf und die Schulaufsichtsbeamtinnen und -beamten (Schulräte) gemeinsam aus.
 

Ansprechpartner*innen für die schulfachliche Aufsicht

Ansprechpartner*innen für die schulfachliche Aufsicht

Grundschulen
Stadtbezirke 1, 4, 5, 6
Schulaufsicht

Nadine Schweppe

nadine.Schweppe@duesseldorf.de

Sekretariat

Christiane Nordhorn

christiane.nordhorn@duesseldorf.de

Telefon 0211 - 8996322
Stadtbezirke 2, 3, 7
Schulaufsicht

Martina Hans

martina.hans@duesseldorf.de

Sekretariat

Ute Abs

ute.abs@duesseldorf.de

Telefon 0211 - 8996361
Stadtbezirke 8, 9, 10
Schulaufsicht

Thorsten Vetterkind

thorsten.vetterkind@duesseldorf.de

Sekretariat

Claudia Kiewnick

claudia.kiewnick@duesseldorf.de

Telefon 0211 - 8996358
Hauptschulen
Schulaufsicht

Uwe Schorscher

 uwe.schorscher@duesseldorf.de

Sekretariat

Ute Abs

ute.abs@duesseldorf.de

Telefon 0211 - 8996361
Förderschulen  
Schulaufsicht

N.N:

 

Sekretariat

Christiane Nordhorn

christiane.nordhorn@duesseldorf.de

Telefon 0211 - 8996322

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Schulpflicht (Schulaufsicht)

Hinweise zum Datenschutz im Rahmen der Schulpflicht (Schulaufsicht)

Die auf dem Anschreiben ausgedruckten personenbezogenen Daten wurden dem staatlichen Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf durch das Amt für Schule und Bildung bereitgestellt; so soll sichergestellt werden, dass alle schulpflichtigen Kinder der Primarstufe, die neu in Düsseldorf angemeldet werden oder zum 01.08. des aktuellen Schuljahres schulpflichtig geworden sind, eine Schule besuchen.

Die Datenübermittlung beruht auf Artikel 6 (1) c) DSGVO i. V. m. §§ 41 (5) und 120 (5) Schulgesetz NRW.

  • Die Daten der Kinder, die in einer Schule aufgenommen wurden, werden beim staatlichen Schulamt für die Landeshauptstadt Düsseldorf gemäß § 9 (1) Ziff. 4 VO-DV 1 nach einer Aufbewahrungszeit von 5 Jahren bzw. nachdem die Schulpflicht endet, gelöscht.

Kontaktdaten: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Düsseldorf, Marktplatz 3, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211- 8991, datenschutz07@duesseldorf.de

Auf ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten weisen wir Sie an dieser Stelle ausdrücklich hin. Rechtsgrundlagen hierfür sind die Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Sie haben das Recht Beschwerden beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen zu erheben unter Postanschrift: Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefon: 0211 - 384240 oder  poststelle@ldi.nrw.de