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Schulverwaltungsamt - Ganztagsangebote

Häufige Fragen im Bereich Offene Ganztagsschulen

Die häufigsten Fragen zur Offenen Ganztagsschule

 

1. Wie melde ich mein Kind an?

Sie können Ihr Kind direkt an der Schule anmelden, die es besucht. Bitte beachten Sie, dass nur so viele Kinder aufgenommen werden können, wie freie Plätze vorhanden sind. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist freiwillig, die Anmeldung eines Kindes ist aber für die Dauer eines Schuljahrs bindend (01.08. bis 31.07.). Die Anmeldung verpflichtet in der Regel zur Teilnahme an fünf Tagen pro Woche.

Weitere Informationen

  • Faltblatt für Eltern: Angebot und Kosten PDF-Datei (1,4 MB)
  • Aufnahmeantrag und Vertrag über die Teilnahme am außerunterrichtlichen Angebot von Offenen Ganztagsschulen PDF-Datei (52 KB)

 

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2. Was kostet der Besuch der Offenen Ganztagsschule?

Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich“ vom 18.04.2008.

Der monatlich zu zahlende Betrag richtet sich zunächst nach dem Jahreseinkommen laut nachfolgender Tabelle

Jahreseinkommen EUR Gebühr monatlich EUR
bis 24.542 * 0
bis 36.813 20
bis 49.084 40
bis 61.355 60
bis 73.626 80
über 73.626 80

* der Einkommensnachweis entfällt, wenn ein gültiger Düsselpass vorgelegt wird.

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3. Gibt es eine Sonderregelung für Geschwister ?

Ja. Die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind entfallen, wenn mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig elternbeitragspflichtige Angebote wie Kindertageseinrichtungen, Tagespflege oder die Offene Ganztagsschule in Anspruch nimmt. Diese Geschwisterkindregelung gilt nur für öffentlich geförderte Düsseldorfer Betreuungsangebote und für Zahlungspflichtige mit Wohnsitz in Düsseldorf.

Würden sich ohne die Befreiung unterschiedlich hohe Beitragssätze ergeben, ist der Elternbeitrag für das Kind zu zahlen, für das sich nach dem Einkommen und der Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt.

 

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4. Wie hoch ist das Verpflegungsgeld

Für das tägliche warme Mittagsessen fallen zusätzliche Kosten an. Das Verpflegungsgeld wird gesondert erhoben und ist an den jeweiligen Träger zu zahlen. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Anmeldung.

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5. Wer gestaltet die Angebote?

Für die pädagogische Betreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule hat die Stadt Düsseldorf Kooperationsverträge mit einer Vielzahl von Partnern geschlossen, darunter freie Träger aus Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungen des Jugendamtes und Förder- und Elternvereine. Die Schulen entscheiden selbstständig, wer Träger der pädagogischen Betreuung wird.

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6. Welche Angebote gibt es?

Die Kooperation mit Partnern aus Sport, Kultur und Kirchen sowie weiteren Organisationen, Institutionen und Privatpersonen ermöglicht eine Vielzahl von Bildungsangeboten aus allen Bereichen. Dazu gehören Kunst, Tanz, Theater, Sport, neue Medien, Ernährung, Natur und Technik oder Umwelterziehung. Die Stadt Düsseldorf arbeitet mit Koordinatoren für die verschiedenen Bildungsangebote zusammen.

Weitere Informationen

 

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24. Mai 2012 | 10:34 Uhr

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