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Aktuelle Themen:

Wahl- und Geschäftsordnung

Bürgerinnen und Bürger über 60 Jahre können alle fünf Jahre ein Seniorenbeiratsmitglied in ihrem Stadtbezirk wählen und, wenn sie sich zur Wahl stellen, auch selbst gewählt werden. Neben den gewählten Mitgliedern aus den Stadtbezirken sind im Seniorenbeirat stimmberechtigte Mitglieder aus den Düsseldorfer Ratsfraktionen und aus stationären Einrichtungen vertreten. Als beratende Mitglieder stehen dem Seniorenbeirat Vertreterinnen und Vertreter aus den Wohlfahrtsverbänden, dem Integrationsausschuss und der Verwaltung zur Seite.

Nähere Informationen finden Sie in der:

Wahlordnung

Geschäftsordnung


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25. Mai 2013 | 03:03 Uhr

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