- Amt für soziale Sicherung und Integration
Örtliche Fürsorgestelle für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Die dauerhafte Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben ist das Ziel der Fürsorgestelle.
Die Fürsorgestelle berät und unterstützt
- Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen
- Arbeitgeber
Folgende Hilfen werden von der Fürsorgestelle angeboten:
Eingliederung von schwerbehinderten Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft
Die Fürsorgestelle informiert, von wem welche Hilfe gewährt werden kann. Sie unterstützt bei der Antragstellung und steht mit Rat zur Seite.
Hilfen am Arbeitsplatz
Die Fürsorgestelle berät bei der Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitseinsatzes und der behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes. Die Beratung kann auch vor Ort stattfinden. Weiterhin unterstützt die Fürsorgestelle bei der Beseitigung von Problemen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
Für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen organisiert die Fürsorgestelle Informationsveranstaltungen. Gerne kommt ein Vertreter der Fürsorgestelle als Referent zu Versammlungen und Kongressen. Termine nach Vereinbarung.
Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
Sofern das Arbeitsverhältnis über sechs Monate hinaus besteht, unterliegen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen dem besonderen Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch IX . Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Integrationsamtes möglich. Der Arbeitgeber muss hierfür einen Antrag beim Integrationsamt des Landeschaftsverbandes Rheinland in Köln stellen. Die Fürsorgestelle führt das erforderliche Anhörungsverfahren durch und versucht, eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu erreichen. Dem Integrationsamt wird anschließend ein Entscheidungsvorschlag unterbreitet.
Prävention / Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenn das Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist, ist der Arbeitgeber nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen verpflichtet. In diesen Fällen kann die Fürsorgestelle beraten, um alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beseitigung der Schwierigkeiten und zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu prüfen. Ebenso verhält es sich, wenn ein schwerbehinderter oder gleichgestellter Mensch innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt.
Übrigens brauchen Sie bei einer Kontaktaufnahme mit der Fürsorgestelle keine Nachteile zu befürchten. Die Beschäftigten unterliegen der Schweigepflicht und Ihre Probleme werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Finanzielle Leistungen der örtlichen Fürsorgestelle
Ansprechpartner für weitere Informationen und Fragen ist die
| Örtliche Fürsorgestelle
für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben | |
| Adresse |
Willi-Becker-Allee 8 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
|
soziale-sicherung@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-92524 |
| Telefax 0211 | 89-29367 |
| Sprechzeiten | Mo, Mi 9.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung |

