Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Blindenhilfe

2011-05-13T13:27:11+00:00 TMP_00000 Blindenhilfe
Die Blindenhilfe teilt sich in verschiedene Leistungsarten auf.

  • Blindengeld kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 2% beträgt.

    Erhalten blinde Menschen Leistungen der Pflegekasse, privater Pflegeversicherung oder Beihilfe wegen häuslicher Pflege (Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege), wird das Blindengeld teilweise gekürzt.

  • Hilfe für hochgradig Sehbehinderte kann gewährt werden, wenn die Restsehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 5% beträgt.

Die Gewährung der Leistungen erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die Hilfen für Blinde und Gehörlose NRW. Zuständig ist der Landschaftsverband Rheinland. Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband Rheinland als auch beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden.

Voraussetzungen

Zugehörigkeit zu dem oben genannten Personenkreis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bescheid des Versorgungsamtes, bzw. des Amtes für soziale Sicherung und Integration über die Schwerbehinderung (sofern vorhanden)
  • Bescheid Pflegekasse (sofern Leistungen von dort gewährt werden)
  • Fachärztliche Bescheinigung des Augenarztes. Ein entsprechender Vordruck ist bei der Fürsorgestelle für Blinde, Sehschwache und gehörlose Menschen oder dem Landschaftsverband Rheinland erhältlich.

Sofern ein Scherbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BL" vorliegt, ist keine fachärztliche Bescheinigung notwendig.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Hierzu können leider keine Angaben gemacht werden, da die Bearbeitung ausschließlich durch den Landschaftsverband Rheinland erfolgt.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00 bis 12.00 Uhr
Telefon 0211 89-25946
Telefax 0211 89-29099
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige
50
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

24. Mai 2012 | 11:49 Uhr

Do
28°
Details Fr
24°
Details Sa
24°
Details