- Amt für soziale Sicherung und Integration
Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderung
Erwachsene haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII, wenn sie nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Die Eingliederungshilfe hat das Ziel:
- eine drohende Behinderung zu verhüten
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
- Menschen mit Behinderungen möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
- Ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen zur Verhütung, Beseitigung oder Milderung der Behinderung (z.B. Assistenz, Hilfsmittel)
- Hilfe zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
Bitte beachten Sie, dass diese Aufzählung nicht abschließend sondern nur beispielhaft ist.
Voraussetzungen
Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung. Sie wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen.Leistungen nach dem SGB XII sind in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommens- und Vermögensunterlagen
- Nachweis über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweise über vorrangige Leistungen, z.B. Pflegekasse, Rententräger
- Nachweis über die Höhe der Unterkunftskosten
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung erfolgt umgehend nach Eingang des Antrages, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und ggf. nach amtsärztlicher Stellungnahme des Gesundheitsamtes.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-96468 |
| Telefax 0211 | 89-29099 |
| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
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