- Amt für soziale Sicherung und Integration
Örtliche Fürsorgestelle
für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber können Zuschüsse aus Mitteln der Ausgleichsabgabe erhalten.
Folgende finanzielle Leistungen können bei der örtlichen Fürsorgestelle beantragt werden:
- Hilfen für die behinderungsgerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie für die Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Hilfen für die Milderung von außergewöhnlichen Belastungen, die durch die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entstehen (zum Beispiel durch persönliche Unterstützung am Arbeitsplatz oder durch den Einsatz von Gebärdensprach-Dolmetschern)
- Hilfen für schwerbehinderte und gleichgestellte Beamte und Selbständige, zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder zur Ausstattung einer behinderungsgerechten Wohnung
- Hilfen für arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen, als Darlehen zur Gründung einer selbständigen Existenz
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie finanzielle Unterstützung erhalten, ist von der Art der beantragten Hilfe abhängig. Auf jeden Fall muss eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung sowie ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegen.Die Zuständigkeit der örtlichen Fürsorgestelle ist ebenfalls von der Hilfeart abhängig und richtet sich nach dem Ort des Arbeitsplatzes oder nach Ihrem Wohnsitz.
Erforderliche Unterlagen
Für jede beantragte Hilfe ist eine Kopie des Feststellungsbescheides und des Schwerbehindertenausweises (ggf. Gleichstellungsbescheid) erforderlich.
Falls eine ärztliche Stellungnahme zu der Notwendigkeit der beantragten Maßnahme oder Kostenvoranschläge vorhanden sind können diese ebenfalls eingereicht werden. Weitere Unterlagen können ja nach Hilfeart notwendig sein.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Formulare
Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?
Eine telefonische Beantragung ist möglich.
Ein schriftlicher Antrag wird empfohlen.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist einzelfallbezogen.
Was ist zu bezahlen?
Kostenfrei
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 9.00-12.00 Uhr
und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-92524 |
| Telefax 0211 | 89-29367 |
| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
40200 DüsseldorfAbteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |
| Im Überblick | Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige |

