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Aktuelle Themen:

Das Persönliche Budget

Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung


Was ist ein Persönliches Budget?


Das Persönliche Budget ist eine neue Form der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung. Es ist ein Geldbetrag, den Sie zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben anstelle von bisher gewährten Sachleistungen erhalten können. Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung. Sollten Sie Leistungen mehrerer Träger beziehen, lassen sich diese zu einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget zusammenfassen. Sie können sich mit diesem Geld selbst die Dienstleistungen, die Sie benötigen "einkaufen".

Für wen kommt ein Persönliches Budget in Frage?


Menschen mit einer dauerhaften körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die bereits Rehabilitationsleistungen erhalten oder diese beantragen wollen, können ein Persönliches Budget bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Art und wie schwer die Behinderung ist. Der Antrag kann auch von Eltern oder gesetzlichen Betreuern gestellt werden.

Welche Vorteile bietet ein Persönliches Budget?


Sie können selber bestimmen, welche Hilfen Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen wollen, solange das Ziel der Hilfe erreicht werden kann. Beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget erhalten Sie die Leistungen der unterschiedlichen Träger aus einer Hand. Sie müssen nur noch mit dem einen beauftragten Träger verhandeln.

Wofür können Sie ein Persönliches Budget verwenden?


Sie können damit insbesondere soziale Dienstleistungen / Assistenz in folgenden Bereichen nutzen und finanzieren:

  • Wohnen
  • Pflege
  • Arbeit/Beruf
  • Bildung
  • Mobilität
  • Freizeit
  • Kommunikation

Das Persönliche Budget soll Sie zielgerichtet fördern und Ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben sichern.

Wie wird Ihr Persönliches Budget ermittelt?


Ihr persönlicher Hilfebedarf wird gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gerne eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.
Der Umfang des Persönlichen Budgets ist abhängig von den Zielen, die Sie erreichen wollen und von der Art der Hilfen, die Sie benötigen. Es wird individuell ermittelt. Wenn Sie vorher Sachleistungen erhalten haben, so ist deren Wert die Obergrenze für das Persönliche Budget. Über die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen, wird mit Ihnen eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung legt auch fest, ob und wie Sie die bestimmungsgemäße Verwendung nachweisen müssen. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Leistungsbescheid des Rehabilitationsträgers und dann das persönliche Budget monatlich im Voraus auf Ihr Konto.

Wo können Sie das Persönliche Budget beantragen?


Das Persönliche Budget können Sie bei dem für Sie zuständigen (beauftragten) Rehabilitationsträger beantragen.
Dazu gehören folgende Einrichtungen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Agentur für Arbeit
  • Integrationsämter
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugend- und Sozialhilfeträger

Wenn Sie Leistungen mehrerer Träger erhalten, so müssen diese sich einigen, wer Ihnen das trägerübergreifende Persönliche Budget auszahlt. Vor Antragstellung sollten Sie sich jedoch ausführlich beraten lassen.

Wenn Sie ein Persönliches Budget für stationäre oder teilstationäre Leistungen, wie zum Beispiel Heimkosten, Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder ambulant betreutes Wohnen beantragen wollen, so wenden Sie sich direkt an den überörtlichen Leistungsträger.

Für alle übrigen ambulanten Eingliederungshilfen können sich die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger an das Amt für soziale Sicherung und Integration wenden.

Die gemeinsamen örtlichen Servicestellen der Rehabilitationsträger
bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen und ihren Vertrauenspersonen Beratung und Unterstützung an. Diese beraten und unterstützen Sie insbesondere, wenn Sie ein Persönliches Budget in Anspruch nehmen wollen. Die Servicestellen sind ein übergreifendes Angebot der Rehabilitationsträger.

Weiterführende Informationen:


Informationsblatt zum Persönlichen Budget

Informationsbroschüre zum Persönlichen Budget in leichter Sprache

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen zum Persönlichen Budget

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)

Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V.
Logo für das Persönliche Budget
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24. Mai 2012 | 11:29 Uhr

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