Mieterhöhung wegen Modernisierung

Mieterhöhung wegen Modernisierung


Schnelle Beratung ist wichtig
Aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen können Vermieterinnen und Vermieter oder die Wohnungsgesellschaften die Mieten für Wohnungen erhöhen. Diese Erhöhung kann unter Umständen erheblich sein. Wer die neue Miete nicht zahlen kann, sollte sich so schnell wie möglich beraten lassen, damit keine Mietschulden entstehen.

Übernahme der neuen Miete prüfen lassen
Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, sollte sich daher umgehend bei der Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen entweder im  Jobcenter oder im  Servicecenter Grundsicherung beraten lassen – je nachdem von wo die Leistungen bezogen werden. Dort wird geprüft, ob die neue Miete und die Modernisierung anerkannt werden können oder ob im Einzelfall eine Härtefallanzeige notwendig ist. Zum Gespräch bitte das Schreiben der Mieterhöhung mitbringen.

Beratung und Hilfe
Wenn bereits Mietschulden entstanden sind, wenden Sie sich bitte umgehend an die Beratungsstelle für Wohnungsnotfälle im Amt für Soziales oder an eines der Mieter- und Servicebüros für Flingern, Mörsenbroich, Wersten, Garath oder Heerdt.

Wohngeld beantragen oder eine Erhöhung prüfen lassen
Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können als Mietzuschuss  Wohngeld  beantragen. Wenn dieses schon gezahlt wird, kann eventuell eine Erhöhung in Frage kommen. Zum Gespräch bitte das Schreiben der Mieterhöhung mitbringen.

Beratung in Mietangelegenheiten
Die Interessen von Mieterinnen und Mietern vertreten zum Beispiel der  Mieterverein Düsseldorf e. V.  oder der Interessenverband Mieterschutz e. V. Für die Mitgliedschaft wird ein Jahresbeitrag erhoben. Wer Leistungen der Grundsicherung bezieht, kann bei der für ihn zuständigen Stelle prüfen lassen, ob der Jahresbeitrag übernommen wird.