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Gründung ambulant betreuter Wohngemeinschaften
Veränderte Lebenssituationen und Wünsche älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen erfordern neue Wohnkonzepte. Ambulant betreute Wohngemeinschaften stellen eine Wohn- und Versorgungsalternative zur stationären Pflege dar. Durch die intensiven Betreuungs- und Pflegeleistungen, die überwiegend "Rund-um-die-Uhr" erbracht werden, unterscheidet sich das gemeinschaftliche Wohnen von Angeboten wie dem "Betreuten Wohnen" oder dem "Wohnen mit Service". Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in häuslicher Gemeinschaft zu ermöglichen.
In der Regel leben acht bis zehn, maximal zwölf Personen in einem gemeinsamen Haushalt. In der Wohngemeinschaft hat jede Mieterin und jeder Mieter seinen eigenen individuellen Wohn-/Schlafbereich. Das Alltagsleben findet überwiegend in den Gemeinschaftsräumen und der Küche statt. Betreuungskräfte begleiten und unterstützen die Wohngemeinschaft. Sie organisieren den Haushalt und das Gruppenleben. Frei wählbare ambulante Pflegedienste übernehmen den darüber hinausgehenden Hilfe- und Pflegebedarf. Die Größe einer Wohngruppe hängt wesentlich vom Betreuungskonzept ab.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf berät Dienste, die eine ambulant betreute Wohngemeinschaft anbieten möchten und hat einen Leitfaden entwickelt. Besondere Anforderungen stellt das Amt für soziale Sicherung und Integration bei dieser Wohnform an die Qualität und Qualitätssicherung. Eine Vereinbarung, die mit Anbietern abgeschlossen werden kann, soll den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern solcher Gemeinschaften eine gesicherte Grundlage für ein weitgehend selbstständiges und selbstbestimmtes Leben bieten.
Leitfaden für Anbieterinnen und Anbieter von ambulant betreuten WohngemeinschaftenAnbieter, die mit dem Amt für soziale Sicherung und Integration eine freiwillige Leistungs-, Qualitäts- und Prüfvereinbarung nach § 75 SGB XII (Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch) abschließen, werden in die Anbieterliste des Pflegebüros und des Demenz-Servicezentrums aufgenommen.
Freiwillige Leistungs-, Qualitäts- und Prüfvereinbarung nach § 75 SGB XIIAnlage: Bauliche Anforderungen
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