Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige

2012-01-04T17:35:52+00:00 TMP_00000 Finanzielle Hilfen für Pflegebedürftige

Die Leistungen zur häuslichen Versorgung umfassen ein breites Spektrum von Hilfen. Zu den am häufigsten gewährten Leistungen zählen:

  • Pflegegeld nach Pflegestufen (Stand 1.Januar.2012):

    I
    235 Euro
    II
    440 Euro
    III
    700 Euro


  • Pflegekosten-Übernahme bei Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste

Reicht häusliche Pflege nicht aus, sieht das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) auch Leistungen zur teil- und vollstationären Pflege vor wie:

Schweregrad der Pflegebedürftigkeit
In Anlehnung an die Regelungen der Pflegeversicherung werden Pflegebedürftige auch für die Gewährung von Hilfe zur Pflege einer von drei Pflegestufen zugeordnet. Die Feststellung, welche Pflegestufe im Einzelfall vorliegt, trifft für Pflegebedürftige, die nicht in der Pflegeversicherung versichert sind, das Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII haben Personen, die wegen Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, dass sie nicht ohne Unterstützung und Pflege bleiben können.

Hilfe zur Pflege wird jedoch nur gewährt, wenn die bzw. der Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Pflege nicht selber aus ihrem bzw. seinem Einkommen und Vermögen tragen kann und sie auch nicht von anderen, insbesondere der Pflegeversicherung, erhält.

Da die Leistungen der Pflegeversicherung vorrangig sind, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII nur gewährt werden, wenn

  • Pflegebedürftige nicht in der Pflegeversicherung versichert sind oder die Vorversicherungszeiten noch nicht erfüllen
  • die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder
  • der Pflegebedarf nicht erheblich ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete
  • aktueller Wohngeldbescheid
  • vollständige Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (beispielsweise KFZ-Papiere, Sparbuch, Lebensversicherungen, usw.)
  • Belege über Versicherungsbeiträge
  • Leben weitere Personen mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie auch deren Einkommen und Vermögen nachweisen.
  • Nachweis über Leistungen der Pflegekasse und Einstufung des Medizinischen Dienstes (sofern vorhanden)

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Wir informieren Sie gerne im Rahmen einer persönlichen oder telefonischen Beratung.

Bearbeitungszeitraum

Die Bearbeitung erfolgt bei Vorlage aller Unterlagen in der Regel innerhalb eines Monats.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Kontakt

Hausanschrift Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige
50
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige



Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

24. Mai 2012 | 12:05 Uhr

Do
28°
Details Fr
24°
Details Sa
24°
Details