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Schwerbehinderten-Ausweis

2009-05-20T09:09:41+00:00 99000505 Schwerbehinderten-Ausweis
Auf Antrag können Menschen bei Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von mindestens 50 einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten.

Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden entsprechende Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, wie zum Beispiel Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, Parkerleichterungen (beispielsweise in Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet) und Steuerfreibeträge (so genannte Nachteilsausgleiche).

Voraussetzungen

Es muss eine Schwerbehinderung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag benötigen wir Unterlagen, die Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen medizinisch nachweisen. Sollten Sie bereits Berichte Ihres Arztes oder Krankenhauses haben, so senden Sie uns diese bitte zusammen mit Ihrem Antrag zu.

Sollten die mitgeschickten Unterlagen nicht ausreichen, um den Antrag zu bearbeiten, werden von hier weitere Unterlagen von den Ärzten, Krankenhäusern und / oder Rentenversicherungsträgern, die Sie angegeben haben, angefordert.

Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen

Sie können Ihren Schwerbehindertenausweis ohne weitere Formalitäten in jedem Bürgerbüros zweimal verlängern lassen oder den Ausweis an das Amt für soziale Sicherung und Integration zur Verlängerung einsenden. Eine dritte Verlängerung ist nicht möglich. Sie können jedoch einen neuen Ausweis unter Vorlage eines Lichtbildes schriftlich oder persönlich beim Amt für soziale Sicherung und Integration beantragen. Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.

Anschriftenänderung

Sollten Sie innerhalb Düsseldorfs umziehen, so können Sie dies telefonisch mitteilen. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Anträge erhalten Sie in jedem Bürgerbüro. Der Antrag kann Ihnen auch auf dem Postweg zugesandt werden.

Formulare

Fragen zu Sicherheit, Datenschutz, usw. bei Formularen?



Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bearbeitungszeitraum

Der Bearbeitungszeitraum ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. In der Regel werden Feststellungsanträge innerhalb von 4 bis 6 Monaten bearbeitet.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo-Mi 8.00-14.00 Uhr
Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Telefon 0211 89-91
E-Mail schwerbehindertenrecht@duesseldorf.de
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige
50
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung für Senioren, Behinderte und Pflegebedürftige



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