Weitere Hilfen
Sollten Sie zu einer der nachfolgend aufgeführten Zielgruppen gehören, können Sie, sofern die wirtschaftlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen, finanzielle Leistungen erhalten.
Die Leistungsangebote finden Sie unter den einzelnen Zielgruppen.
Ausländische Flüchtlinge
Wehrdienstleistende
Weiterhin werden Hilfen zu Statusfeststellungen aufgrund von Kriegsfolgeschicksalen für
Spätaussiedler, Vertriebene, Flüchtlinge und ehemalige politische Häftlinge angeboten.
Schüler können unter bestimmen Voraussetzungen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Die BAföG-Leistungen können beim Amt für Ausbildungsförderung beantragt werden.
Bei Überschuldung finden Sie kostenlose und vertrauliche Hilfen in der
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.
Weitere Beratungsangebote finden Sie unter der Rubrik
Externe Beratungsangebote.
Informationen zum SozialTicket sowie zum Düssel-Pass haben wir für Sie ebenfalls wieder hinterlegt.
Für die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht ist seit dem 01.04.2005 nicht mehr das Amt für soziale Sicherung und Integration, sondern die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) selbst zuständig. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zu den Befreiungsvoraussetzungen sowie den Antragsvordruck.

