Leistungen bei Krankheit
Sofern Sie Leistungen bei Krankheit benötigen, wird Ihnen ein entsprechender Krankenschein von Ihrer Leistungsstelle ausgestellt.
Es werden jedoch nur zwingend erforderliche Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände übernommen.
Weiterhin werden die Kosten für notwendige Arznei - und Verbandmittel übernommen.
Hinweis:
Verordnungen von Heil-, Hilfsmitteln, stationäre Krankenhausbehandlung usw. bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Amt für soziale Sicherung und Integration.
| Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- ohne oder nach abgeschlossenem Zuweisungsverfahren - | |
| Adresse |
Münsterstraße 64 Fahrplanauskunft Informationen zur Zugänglichkeit 40200 Düsseldorf |
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soziale-sicherung@duesseldorf.de |
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| Telefon 0211 | 89-92536 |
| Telefax 0211 | 89-29349 |
| Sprechzeiten | Mo-Do 8.00-11.30 Uhr |

