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Leistungen bei Krankheit

Sofern Sie Leistungen bei Krankheit benötigen, wird Ihnen ein entsprechender Krankenschein von Ihrer Leistungsstelle ausgestellt. Es werden jedoch nur zwingend erforderliche Behandlungen akuter Erkrankungen und Schmerzzustände übernommen.
Weiterhin werden die Kosten für notwendige Arznei - und Verbandmittel übernommen.

Hinweis:
Verordnungen von Heil-, Hilfsmitteln, stationäre Krankenhausbehandlung usw. bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Amt für soziale Sicherung und Integration.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Leistungsstelle
Wirtschaftliche Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- ohne oder nach abgeschlossenem Zuweisungsverfahren -
Adresse Münsterstraße 64
Fahrplanauskunft
Informationen zur Zugänglichkeit
40200 Düsseldorf
E-Mail soziale-sicherung@duesseldorf.de
Telefon 0211 89-92536
Telefax 0211 89-29349
Sprechzeiten Mo-Do 8.00-11.30 Uhr

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24. Mai 2012 | 12:13 Uhr

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