SozialTicket
In Düsseldorf gibt es ab dem 1. November 2011 im Verkehrverbund Rhein Ruhr das SozialTicket für Bus und Bahn zum Preis von monatlich 29,90 Euro. Die Einführung des SozialTickets wurde vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen und ist als Projekt befristet bis zum 31. Dezember 2012.
Sie können das Ticket erhalten, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch XII (dies gilt für alle berücksichtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften)
- Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Sozialgesetzbuch XII (dies gilt für alle berücksichtigten Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (dies gilt für alle wohngeldrechtlich berücksichtigten Haushaltsmitglieder)
- Grund- und Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Leistungen zum Lebensunterhalt des Jugendamtes für junge Erwachsene nach dem Sozialgesetzbuch VIII
Das SozialTicket besteht aus
- einem Berechtigtenausweis (diesen erhalten Sie bei der Behörde, bei der Sie Ihre Leistungen erhalten) und
- einer Monatswertmarke für 29,90 Euro (diese erhalten Sie bei Ihrem Verkehrsunternehmen).
Wenn Sie das SozialTicket nutzen möchten, müssen Sie sich somit zuerst einen Berechtigtenausweis von der für Sie zuständigen Behörde ausstellen lassen. Danach können Sie mit diesem Berechtigungsausweis in den KundenCentern der Rheinbahn, des DB Reisezentrums oder an den DB-Ticketautomaten die gültige Wertmarke kaufen.
Das SozialTicket ist nur zusammen mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Lichtbildausweis gültig. Es kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
Weitere Informationen zum SozialTicket hat die Rheinbahn zur Verfügung gestellt. Dort sind auch die Ausgabestellen für die Berechtigtenausweise aufgelistet (siehe unter "SozialTicket FAQ").

