Unterhaltssicherung
Wirtschaftliche Hilfen für Wehrdienstleistende
Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, hat unter bestimmten Voraussetzungen für sich und gegebenenfalls für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Voraussetzungen
Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen zur Unterhaltssicherung bitten wir um Verständnis, dass die Voraussetzungen an dieser Stelle nicht aufgeführt werden können.Die notwendigen Erläuterungen erfolgen im Beratungsgespräch bei der Unterhaltssicherungsstelle.
Erforderliche Unterlagen
Sollten Sie zu einer Wehrübung einberufen worden sein, erhalten Sie zusammen mit dem Einberufungsbescheid vom Kreiswehrersatzamt auch den Antrag auf Leistungen für Wehrübende, sowie für Beschäftigte den Vordruck "Arbeitgeberbescheinigung" zur Bescheinigung des Verdienstausfalles durch den Arbeitgeber.
Sind Sie als Wehrübender selbständig, bitten wir Sie, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.
Bei Soldaten im Ruhestand reicht die Angabe der zuständigen Wehrbereichsverwaltung und das Aktenzeichen im Antrag aus.
Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?
Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.
Formulare
Es sind keine Formulare abrufbar.Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine telefonische Beratung ist ratsam, wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg einreichen möchten.
Bearbeitungszeitraum
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Was ist zu bezahlen?
Weiterführende Informationen
Kontakt
| Öffnungszeiten | Mo, Mi 8.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Telefon 0211 | 89-95427, 89-95783 |
| Telefax 0211 | 89-35427, 89-35783 |
| Hausanschrift | Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf Parkhäuser |
| Briefpostanschrift | Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
40200 DüsseldorfAbteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt |
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Abteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt |

