Logo Landeshauptstadt Düsseldorf
Aktuelle Themen:

Unterhaltssicherung

2011-12-21T16:39:03+00:00 TMP_00000 Unterhaltssicherung (Bundeswehr)

Wirtschaftliche Hilfen für Wehrdienstleistende

Wer freiwilligen Wehrdienst leistet, hat unter bestimmten Voraussetzungen für sich und gegebenenfalls für seine Familienangehörigen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Voraussetzungen

Aufgrund der Komplexität der gesetzlichen Regelungen zur Unterhaltssicherung bitten wir um Verständnis, dass die Voraussetzungen an dieser Stelle nicht aufgeführt werden können.

Die notwendigen Erläuterungen erfolgen im Beratungsgespräch bei der Unterhaltssicherungsstelle.

Erforderliche Unterlagen

In jedem Fall ist der Einberufungsbescheid (Ausfertigung für die Unterhaltssicherungsbehörde) einzureichen. Ergänzende Antragsunterlagen richten sich nach dem Einzelfall.

Sollten Sie zu einer Wehrübung einberufen worden sein, erhalten Sie zusammen mit dem Einberufungsbescheid vom Kreiswehrersatzamt auch den Antrag auf Leistungen für Wehrübende, sowie für Beschäftigte den Vordruck "Arbeitgeberbescheinigung" zur Bescheinigung des Verdienstausfalles durch den Arbeitgeber.

Sind Sie als Wehrübender selbständig, bitten wir Sie, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

Bei Soldaten im Ruhestand reicht die Angabe der zuständigen Wehrbereichsverwaltung und das Aktenzeichen im Antrag aus.

Wie können Sie die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Sie können uns entweder persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Eine persönliche Vorsprache ist empfehlenswert.

Formulare

Es sind keine Formulare abrufbar.
Antragsvordrucke zu den einzelnen Leistungsarten werden von der Unterhaltssicherungsstelle ausgegeben.


Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
Eine telefonische Beratung ist ratsam, wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg einreichen möchten.

Bearbeitungszeitraum

Die Antragstellung sollte nach Möglichkeit circa einen Monat vor Dienstbeginn erfolgen. Das Antragsrecht erlischt drei Monate nach Beendigung des Dienstes.

Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.

Was ist zu bezahlen?

Kostenfrei

Weiterführende Informationen

Kontakt

Öffnungszeiten Mo, Mi 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Telefon 0211 89-95427, 89-95783
Telefax 0211 89-35427, 89-35783
Hausanschrift Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Parkhäuser
Briefpostanschrift Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt
50
40200 Düsseldorf
Im Überblick Amt für soziale Sicherung und Integration
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen, Integration und Unterhalt

Sprachauswahl und Hauptnavigation:

dein.düsseldorf

24. Mai 2012 | 12:14 Uhr

Do
27°
Details Fr
24°
Details Sa
24°
Details